Erstellt am 15.10.2008 um 10:49 Uhr von rolfo2
Die Beschlüsse sind natürlich gültig.
Ob du mit einem Bänderriss eine Reise unternehmen kannst bezweifle ich allerdings.
Da solltest du doch mal deinen Arzt fragen. Ansonsten siehe Urteil:
Betriebsratsarbeit während Krankheit nicht grundsätzlich verboten
Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten.
Die an Magenbeschwerden leidende Arbeitnehmerin hatte während der Krankschreibung an einer zweistündigen Sitzung des Wahlvorstandes zu den Betriebsratswahlen teilgenommen. Die Vorgesetzten folgerten daraus, dass sie auch ihren regulären Dienst hätte verrichten können; zumindest habe sie aber ihre Genesung verzögert. Der Arbeitgeber, ein Altenheim, kündigte ihr deshalb fristlos.
Das Gericht gab der Klage der Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber statt und erklärte die wegen angeblicher Täuschung ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam.
Die Teilnahme an einer zweistündigen Sitzung ist nach Ansicht der Richter nicht vergleichbar mit den Belastungen, die sich aus einer Vollzeitbeschäftigung als Krankenschwester im Schichtdienst ergeben. Daher kann auch nicht ohne weiteres von einem die Genesung verzögernden Verhalten ausgegangen werden.
ArbG Frankfurt/M., Urt. v. 27.01.2004 - 15 Ca 5387/03
dpa v. 27.01.2004