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Betriebsratstätigkeit

K
kenyo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzender und unser Vorsitzender ist für längere Zeit erkrankt. Darf ich ihn während meiner Arbeitszeit besuchen gehen? Er wohnt im selben Ort. Ist das dann Betriebsratstätigkeit? Wir sind beide zu 50% freigestellt.

Gruß kenyo

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

10.05.2010 um 10:59 Uhr

wenn es erforderliche Betriebsratsarbeit ist, z.B. Besprechung über BV`s oder andere anliegende Sachen, ja. Kollegialer Krankenbesuch nein.

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