Betriebsratstätigkeit
Hallo, in welchem Umfang ist es gerechtfertigt, Betriebsratstätigkeit in der Freizeit geltend zu machen. Fahrzeit ca. 20 Min. im Werk ( BR.- Zimmer ) 1/2 Std. und beansprucht 2 1/2 Std. die er Bezahlt haben möchte. Das selbe, ist es gerechtfertigt vor einer BR.-Sitzung 1 bis zwei Std. sich im Werk aufzuhalten. Auch hier will man die Zeit Bezahlt haben. Im Gegensatz verbieten diese Kollegen, den anderen Überstunden zu machen.
Community-Antworten (6)
28.07.2009 um 11:23 Uhr
@KBRJM, du meinst mit bezahlen - so richtig in Form von Knete? Nö, das nicht! Aber der Kollege kann die Zeit als Freizeit abfeiern!
28.07.2009 um 11:44 Uhr
werde das Gefühl nicht los das KBRJM ein AG ist.
Solange der Kollege vor der Sitzung BR Arbeit macht ist das alles legitim. Klar sollte BR Arbeit in der Arbeitszeit statt finden, ist aber leider oft gar nicht machbar. Und auch Überzeit läßt sich für BRM nicht immer vermeiden. "Im Gegensatz verbieten diese Kollegen den anderen Überstunden zu machen". Diese Kollegen (BRM) machen vielleicht auch nur vernünftig ihren Job und achten darauf das die geltenden Gesetze zu Gunsten der Belegschaft auch eingehalten werden. BR Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist übrigens keine Arbeitszeit nach dem AZG. Wird aber dennoch in Freizeit abgeglichen
28.07.2009 um 11:55 Uhr
Und wenn der Ausgleich in Freizeit innerhalb eines Monats nicht stattgefunden hat wird bezahlt.
Solarkrieger, auch AG sollten ein BetrVG nicht nur besitzen sondern auch lesen.
28.07.2009 um 12:02 Uhr
Immi Leider hat das noch nciht jeder AG verinnerlicht, sonst hätten wir manchmal weniger Arbeit ;-)))
28.07.2009 um 12:05 Uhr
@ DonJohnson, Immie
Wie wahr, wie wahr. Aber wenn alle AG das Betr.VG kennen würden und auch danach leben täten, wären wir ja arbeitslos.
28.07.2009 um 12:10 Uhr
@Solarkrieger Das sehe ich anders. Wir könnten endlich unseren Job in Ruhe machen, und müssten nicht ständig als Detektiv Rockford tätig sein.
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