Erstellt am 28.07.2009 um 09:23 Uhr von MonaLisa
@KBRJM,
du meinst mit bezahlen - so richtig in Form von Knete?
Nö, das nicht! Aber der Kollege kann die Zeit als Freizeit abfeiern!
Erstellt am 28.07.2009 um 09:44 Uhr von Solarkrieger
werde das Gefühl nicht los das KBRJM ein AG ist.
Solange der Kollege vor der Sitzung BR Arbeit macht ist das alles legitim.
Klar sollte BR Arbeit in der Arbeitszeit statt finden, ist aber leider oft gar nicht machbar. Und auch Überzeit läßt sich für BRM nicht immer vermeiden.
"Im Gegensatz verbieten diese Kollegen den anderen Überstunden zu machen".
Diese Kollegen (BRM) machen vielleicht auch nur vernünftig ihren Job und achten darauf das die geltenden Gesetze zu Gunsten der Belegschaft auch eingehalten werden.
BR Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist übrigens keine Arbeitszeit nach dem AZG. Wird aber dennoch in Freizeit abgeglichen
Erstellt am 28.07.2009 um 09:55 Uhr von Immie
Und wenn der Ausgleich in Freizeit innerhalb eines Monats nicht stattgefunden hat wird bezahlt.
Solarkrieger,
auch AG sollten ein BetrVG nicht nur besitzen sondern auch lesen.
Erstellt am 28.07.2009 um 10:02 Uhr von DonJohnson
Immi
Leider hat das noch nciht jeder AG verinnerlicht, sonst hätten wir manchmal weniger Arbeit ;-)))
Erstellt am 28.07.2009 um 10:05 Uhr von Solarkrieger
@ DonJohnson, Immie
Wie wahr, wie wahr.
Aber wenn alle AG das Betr.VG kennen würden und auch danach leben täten, wären wir ja arbeitslos.
Erstellt am 28.07.2009 um 10:10 Uhr von Immie
@Solarkrieger
Das sehe ich anders.
Wir könnten endlich unseren Job in Ruhe machen,
und müssten nicht ständig als Detektiv Rockford tätig sein.