Hallo, in welchem Umfang ist es gerechtfertigt, Betriebsratstätigkeit in der Freizeit
geltend zu machen. Fahrzeit ca. 20 Min. im Werk ( BR.- Zimmer ) 1/2 Std.
und beansprucht 2 1/2 Std. die er Bezahlt haben möchte.
Das selbe, ist es gerechtfertigt vor einer BR.-Sitzung 1 bis zwei Std. sich im Werk aufzuhalten. Auch hier will man die Zeit Bezahlt haben.
Im Gegensatz verbieten diese Kollegen, den anderen Überstunden zu machen.