Erstellt am 16.07.2015 um 08:19 Uhr von hampes
Guten Morgen tantefrieda,
nein, mußt Du nicht. Du stellst Dich selbst für diese ureigenste BR-Tätigkeit frei.
Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange deines Betriebsteils und des Betriebsteils des Kollegen machst Du einen Termin mit ihm aus.
Vergiß bitte nicht, Dich bei deinen Vorgesetzten abzumelden, das ist Pflicht!
Du mußt aber nicht angeben, mit wem Du dich triffst und was der Inhalt des Gesprächs sein wird. Eine ungefähre, unverbindliche Angabe der Rückkehr kannst Du machen, mußt Du aber nicht. Halt Deinen Rücken gerade!
ciao,
Erstellt am 16.07.2015 um 09:30 Uhr von gironimo
das sehe ich auch so.
Es ist eben der typische Fall des § 37 Abs. 2 BetrVG. Abmelden - BR-Job machen und anschließend wieder beim Chef anmelden.
Genehmigung nicht erforderlich; es gilt das Prinzip der Selbstfreistellung.
Erstellt am 18.07.2015 um 15:35 Uhr von alterMann
Hallo tantefrieda,
vom BR genehmigen lassen musst Du Dir den Termin nicht. Deine Frage hört sich aber ein wenig so an, als wenn Du auch nicht darüber sprechen willst.
Das solltest Du aber im Sinne einer guten Zusammenarbeit im Gremium tun - oder Ihr habt ein ernsthaftes Problem.
Erstellt am 18.07.2015 um 21:01 Uhr von tantefrieda
@gironimo, klar werden wir im BR darüber sprechen. Es geht rein um die praktische Frage, ob ich ohne vorherige Abklärung hinfahren kann. Auf Deinen berechtigten Einwand hin sage ich, dass ich unseren Vorsitzenden informieren werde.