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Krankengespräche

L
leipsch
Mrz 2020 bearbeitet

hey hallo bin neu in einen betriebsrat der wirklich für den betrieb ist=( eine frage darf ich als betriebsratmitglied zum kranken/führsorgegespräch mit zur personalchefin?

1.70004

Community-Antworten (4)

A
AndreasHamburg

07.04.2015 um 15:19 Uhr

Ja also...... JA, verboten ist es nicht (was das DARF angeht)

Stellt sich aber die Frage, ob das gut ist? Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung, mit der die Abläufe solcher Gespräche geregelt sind?

Ich halte es für bedenklich, wenn die Personalchefin alleine mit Mitarbeitern spricht, die aus einer Krankheit zurückkehren!

Hier sollte schleunigst eine Regelung her, wie der Ablauf ist und vor allem, wer zu beteiligen ist (ein Betriebsratsmitglied)

Bitte mal über BEM schlau machen (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement) Das ist sogar gesetzlich geregelt http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

N
nicoline

07.04.2015 um 15:33 Uhr

Ich würde hier immer den § 82 Abs. 2 ins Feld führen, auch, wenn in Deinem Fall der AG zu diesem Gespräch einlädt, geht es doch in dem Gespräch auch um:

"dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."

denn der Beschäftigte soll ja auch etwas dazu sagen.

Und am Endes des Abs. 2 steht dann: Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

G
gironimo

07.04.2015 um 21:00 Uhr

Ich neige erst einmal als BR dazu, auf die Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu drängen. Ohne BV keine Krankengespräche.

Im absoluten Einzelfall, kann die betroffene Kollegin den BR hinzuziehen, wenn sie will (sie sollte tun; wie schon gesagt wurde: § 82.2 BetrVG)

G
Globus

10.04.2015 um 16:34 Uhr

und ich hoffe, dass es nie zu einer bv kommen wird...

BEM viel viel besser...

schon gesehen?

https:www.youtube.com/watch?v=C_Fm6fgV9qQ

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