Erstellt am 07.04.2015 um 13:19 Uhr von AndreasHamburg
Ja also...... JA, verboten ist es nicht (was das DARF angeht)
Stellt sich aber die Frage, ob das gut ist?
Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung, mit der die Abläufe solcher Gespräche geregelt sind?
Ich halte es für bedenklich, wenn die Personalchefin alleine mit Mitarbeitern spricht, die aus einer Krankheit zurückkehren!
Hier sollte schleunigst eine Regelung her, wie der Ablauf ist und vor allem, wer zu beteiligen ist (ein Betriebsratsmitglied)
Bitte mal über BEM schlau machen (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Das ist sogar gesetzlich geregelt
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Erstellt am 07.04.2015 um 13:33 Uhr von nicoline
Ich würde hier immer den § 82 Abs. 2 ins Feld führen, auch, wenn in Deinem Fall der AG zu diesem Gespräch einlädt, geht es doch in dem Gespräch auch um:
"dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."
denn der Beschäftigte soll ja auch etwas dazu sagen.
Und am Endes des Abs. 2 steht dann:
Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Erstellt am 07.04.2015 um 19:00 Uhr von gironimo
Ich neige erst einmal als BR dazu, auf die Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu drängen. Ohne BV keine Krankengespräche.
Im absoluten Einzelfall, kann die betroffene Kollegin den BR hinzuziehen, wenn sie will (sie sollte tun; wie schon gesagt wurde: § 82.2 BetrVG)
Erstellt am 10.04.2015 um 14:34 Uhr von Globus
und ich hoffe, dass es nie zu einer bv kommen wird...
BEM viel viel besser...
schon gesehen?
https:www.youtube.com/watch?v=C_Fm6fgV9qQ