Erstellt am 23.03.2007 um 11:26 Uhr von Petrus
Was heißt "in die Firma geholt"? Doch sicherlich nicht während der Krankheit, oder?
Erstellt am 23.03.2007 um 11:36 Uhr von ruderer02
Hallo Petrus,
doch während der Krankheit
Gruß
Ruderer o2
Erstellt am 23.03.2007 um 11:42 Uhr von sphinx
Hallo,
ich habe schon von dieser " neuen Vorgehensweise" gehört.
Kranke AN werden "freundlicherweise" von zu Hause abgeholt in Räumlichkeiten des AG gebracht und zwei nette bodygebildete Herren bieten sehr eindringlich einen Aufhebungsvertrag an.
Da hilft nur ein klares "Nein!" der AN im Vorfeld und anschliessend Beschwerde über BR, RA usw.
LG
Erstellt am 23.03.2007 um 12:31 Uhr von Fritz
Hallo
ihr solltet allen dringent empfehlen ( Schwarzes Brett ) bei jedem Gespräch ein BR mitzunehmen ohne Zeuge tut man sich sonst bei einem Prozess schwer auch eine anfechtung wegen Drohung oder Arglistiger teuschung gestaltet sich recht schwierig ich habe selbst schon erlebt wie MA bei Druck zugeständnise machten
die sie später bereuten .
Erstellt am 23.03.2007 um 14:15 Uhr von Petrus
Da ist doch glatt die Frage, ob ich gesundheitlich in der Lage bin, in die Firma zu kommen. Der Arzt meinte nein - und hat das per gelbem Zettel dokumentiert...
Allein den Versuch würde ich trotzdem dem BR mitteilen.
Erstellt am 23.03.2007 um 14:34 Uhr von spider
Der AG sieht hier mit Sicherheit sein Direktionsrecht viel zu weit. Er kann den MA während der Krankheit nicht in die Firma holen. Wo sind wir den?
Erstellt am 26.03.2007 um 10:56 Uhr von mullepurzel
Hallo Ruderer02,
der AG kann sehr wohl den AN zu einem Gespräch während seiner Arbeitsunfähigkeit einladen. Sollte der AN jedoch bettlägerig sein oä. natürlich nicht. Dies kann dann ein Attest des behandelnden Arztes bestätigen. Der AN hat Pflichten und der AG Rechte.
Gruß
Chris
I
Erstellt am 26.03.2007 um 16:06 Uhr von spartacus
@ mullepurzel
Wo steht den die "AN-Pflicht " geschrieben,das bei Krankheit der AG(wenn gehfähig?) aufzusuchen ist?
Erstellt am 26.03.2007 um 18:20 Uhr von sphinx
@ mullepurzel
"Der AN hat Pflichten und der AG Rechte."
Ach so?
.....ist ja köstlich! :-)
LG
P.S.: Chris I ( I= der erste? :-) )
Erstellt am 26.03.2007 um 18:34 Uhr von marxx
hallo ruderer02
wer iss wohl dieser chris?
das kommt mir doch sehr bekannt vor
Erstellt am 27.03.2007 um 07:35 Uhr von mullepurzel
Ich finde es mehr als unfair, wenn ich sachlich auf einen Beitrag antworte, mit solch persönlichen Angriffen bedacht werde. Ich dachte dieses Forum hätte die Möglichkeit des Austauschens von Informationen von und für Betriebsräte und anderen Arbeitnehmern. Schade!!
1. die AN Pflichrten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Diese können durch eine AU unterbrochen werden. Wichtige und klärende Gespräche könne in eine AU gelegt werden, wenn der AN daran teilnehmen kann...
2. Dazu gibt es auch Rechtsprechung.
3.der BR sollte immer zu diesen Gesprächen zugegen sein!
und ich habe verstanden, das hier eine Gegenteilie Meinung nicht diskutiert wird, sondern dazu benutzt wird die Leute , in dem Fall mich zu verschrecken.
Ihrwerdet auf mich sicherlich verzichten können!
Überings, ich heiße Chris u das I ist versehendlich dort hin gekommen.
I
Erstellt am 27.03.2007 um 09:03 Uhr von sphinx
@mullepurzel
Humor ist, wenn man trotzdem lacht..
und Sorgfalt macht weniger angreifbar :-)
LG