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Krankengespräche - Ist das rechtens, wenn der Mitarbeiter in die Firma geholt wird?

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ruderer02
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns werden jetzt gezielt Krankengespräche geführt. Is das rechtens, wenn der Mitarbeiter in die Firma geholt wird. Danke für die Antworten. ruderer 02

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Community-Antworten (12)

P
Petrus

23.03.2007 um 12:26 Uhr

Was heißt "in die Firma geholt"? Doch sicherlich nicht während der Krankheit, oder?

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ruderer02

23.03.2007 um 12:36 Uhr

Hallo Petrus, doch während der Krankheit Gruß Ruderer o2

S
sphinx

23.03.2007 um 12:42 Uhr

Hallo,

ich habe schon von dieser " neuen Vorgehensweise" gehört.

Kranke AN werden "freundlicherweise" von zu Hause abgeholt in Räumlichkeiten des AG gebracht und zwei nette bodygebildete Herren bieten sehr eindringlich einen Aufhebungsvertrag an.

Da hilft nur ein klares "Nein!" der AN im Vorfeld und anschliessend Beschwerde über BR, RA usw.

LG

F
Fritz

23.03.2007 um 13:31 Uhr

Hallo ihr solltet allen dringent empfehlen ( Schwarzes Brett ) bei jedem Gespräch ein BR mitzunehmen ohne Zeuge tut man sich sonst bei einem Prozess schwer auch eine anfechtung wegen Drohung oder Arglistiger teuschung gestaltet sich recht schwierig ich habe selbst schon erlebt wie MA bei Druck zugeständnise machten die sie später bereuten .

P
Petrus

23.03.2007 um 15:15 Uhr

Da ist doch glatt die Frage, ob ich gesundheitlich in der Lage bin, in die Firma zu kommen. Der Arzt meinte nein - und hat das per gelbem Zettel dokumentiert... Allein den Versuch würde ich trotzdem dem BR mitteilen.

S
spider

23.03.2007 um 15:34 Uhr

Der AG sieht hier mit Sicherheit sein Direktionsrecht viel zu weit. Er kann den MA während der Krankheit nicht in die Firma holen. Wo sind wir den?

M
mullepurzel

26.03.2007 um 12:56 Uhr

Hallo Ruderer02, der AG kann sehr wohl den AN zu einem Gespräch während seiner Arbeitsunfähigkeit einladen. Sollte der AN jedoch bettlägerig sein oä. natürlich nicht. Dies kann dann ein Attest des behandelnden Arztes bestätigen. Der AN hat Pflichten und der AG Rechte. Gruß Chris I

S
Spartacus

26.03.2007 um 18:06 Uhr

@ mullepurzel

Wo steht den die "AN-Pflicht " geschrieben,das bei Krankheit der AG(wenn gehfähig?) aufzusuchen ist?

S
sphinx

26.03.2007 um 20:20 Uhr

@ mullepurzel

"Der AN hat Pflichten und der AG Rechte."

Ach so?

.....ist ja köstlich! :-)

LG

P.S.: Chris I ( I= der erste? :-) )

M
marxx

26.03.2007 um 20:34 Uhr

hallo ruderer02 wer iss wohl dieser chris? das kommt mir doch sehr bekannt vor

M
mullepurzel

27.03.2007 um 09:35 Uhr

Ich finde es mehr als unfair, wenn ich sachlich auf einen Beitrag antworte, mit solch persönlichen Angriffen bedacht werde. Ich dachte dieses Forum hätte die Möglichkeit des Austauschens von Informationen von und für Betriebsräte und anderen Arbeitnehmern. Schade!!

  1. die AN Pflichrten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Diese können durch eine AU unterbrochen werden. Wichtige und klärende Gespräche könne in eine AU gelegt werden, wenn der AN daran teilnehmen kann...
  2. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. 3.der BR sollte immer zu diesen Gesprächen zugegen sein!

und ich habe verstanden, das hier eine Gegenteilie Meinung nicht diskutiert wird, sondern dazu benutzt wird die Leute , in dem Fall mich zu verschrecken. Ihrwerdet auf mich sicherlich verzichten können! Überings, ich heiße Chris u das I ist versehendlich dort hin gekommen.

I

S
sphinx

27.03.2007 um 11:03 Uhr

@mullepurzel

Humor ist, wenn man trotzdem lacht..

und Sorgfalt macht weniger angreifbar :-)

LG

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