Hallo zusammen,
ich habe über dieses Thema schon Einiges im Internet und hier im Forum gelesen, habe da aber noch Fragen.
Zur Geschichte:
In unserem Betrieb finden seit einiger Zeit Krankenrückkehrgespräche statt. Bislang hatte auch niemand ein Problem damit, da alles human und höflich ablief. Eine BV diesbezüglich haben wir nicht.
Aber wir haben einen neuen Chef in der Personalabteilung. Der scheint die Dinge nun etwas anderst regeln zu wollen. Es wurde ein MA während seiner AU zuhause kontaktiert, um mit ihm einen Termin für ein solches Gespräch abzustimmen. jedoch wurde kein Termin gemacht, da der MA noch nicht weiß, wann er wieder in der Firma sein wird. Daraufhin wollte der Personalchef, dass er während weiner AU für dieses Gespräch in die Firma kommt.
Der MA fühlt sich dadurch massiv unter Druck gesetzt, und macht sich nun natürlich auch Gedanken über eventuelle Sanktionen (z.B. Abmahnung, Kündigung).
Auf unsere Nachfrage hieß es, dass hier kein Krankengespräch, sondern ein Personalgespräch stattfinden soll. Somit soll auch das Beisein eines BRM unterbunden werden.
Selbstverständlich werden wir nun auch versuchen, eine BV zu diesem Thema abzuschliessen. Da dies jedoch etwas länger dauern wird, bräuchte ich kurz eure Hilfe.

1. Muss der AN während seiner AU im Betrieb erscheinen? habe da was mit zusätzlichem Attest gelesen. Ist das notwendig?
2. Sollte eventuell der Betriebsarzt hinzugezogen werden?
3. Wie erkenne ich denn die Unterschiede zwischen Kranken- und Personalgespräch?
4. Wenn die Ärzte dem AN nun auf Grund seiner Erkrankung raten, keine Schicht mehr zu arbeiten, würden wir natürlich gerne erreichen, dass der AN nicht gekündigt wird. Wie können wir da vor gehen? Welches Amt könnte uns hierbei unterstützen?

Gruß