Erstellt am 09.01.2007 um 10:55 Uhr von Angi1
Hallo Monopoly,
ihr habt ein MBR nach § 87 Abs. 1 Punkt 1. Siehe dazu auch im Fitting § 87 RN 71.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.01.2007 um 11:04 Uhr von paula
da wie angi1 beschrieben ein mitbestimmungsrecht vom BAG gesehen wird, würde ich den AG anschreiben und ihn auf eure MBR hinweisen und sofortige unterlassung fordern. wenn er dieser aufforderung nicht nachkommt. gang zum anwalt. dieser soll versuchen eine einstweilige verfügung zu erwirken. des weiteren anrufung der einigungsstelle
Erstellt am 09.01.2007 um 11:09 Uhr von Kölner
@paula
Du bist mir zuvorgekommen und ich will Deine Aussage nur um die kleine Nuance des §§ 84 i.V. mit 93 SGB IX ergänzen...Du "Füchsin" :-))))
Erstellt am 09.01.2007 um 11:22 Uhr von paula
@kölner
was das SGB angeht bist du echt der hammer. da bekomme selbst ich mal lust auf ein seminar :-)))
Erstellt am 09.01.2007 um 12:42 Uhr von Lotte
paula,
meinste wir sollten ihn in unsere Schulungstruppe aufnehmen??? Vorsicht, nicht dass wir mehr als 5 MA einstellen ;-))
Erstellt am 09.01.2007 um 14:09 Uhr von Frank B.
Empfehle Lektüre> "Arbeitsrecht im Betrieb" Ausgabe 01/2007 heute druckfrisch erhalten! Seite 37
"Zum Management-Charakter des BEM"
BEM- betriebliches Eingliederungsmanagement
Erstellt am 09.01.2007 um 14:26 Uhr von DerOlli
Und BEM hat bitte was mit Krankenrückergesprächen zu tun???
Erstellt am 09.01.2007 um 17:47 Uhr von paula
@lotte
mit dir mach ich bald alles :-)))
Erstellt am 09.01.2007 um 18:02 Uhr von Lotte
Olli,
BEM hat was mit SGB IX § 84 zu tun und das hat wiederum mit Wiedereingliederung zu tun was dann auch mit Krankenrückkehrgesprächen zu tun hat und hier findest Du weitere Informationen:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-537/_lkm-790/i.html
paula,
ich freu mich drauf :-)))