Arbeitskleidung
Hallo zusammen, bei uns sind Sicherheitsschuhe als PSA vorgeschrieben. Ausserdem gibt es bei uns auch Hosen, Jacken und Tshirts die aber keine Pflicht sind. Für das Abholen der Kleidung und Schuhe gibt es feste Zeiten die ausserhalb der Arbeitszeiten liegen. Da die Sicherheitsschuhe Pflicht sind sollte die Ausgabe doch in der Arbeitszeit liegen? Unser Chef sieht das nicht so. Gibt es diesbezüglich irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
danke
Community-Antworten (2)
04.04.2015 um 15:56 Uhr
Bitte, gern geschehen.
Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG darf der AG Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen. Hierzu zählen auch Zeit- und Wegekosten.
§ 3 Abs. 3 ArbSchG steht in engem systematischen Zusammenhang mit der Organisationspflicht des AG, die erforderlichen Mittel bereitzustellen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG).
Während § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG die Verpflichtung des AG normiert, zu gewährleisten, dass die erforderlichen Arbeitsschutzmittel tatsächlich verfügbar sind, regelt § 3 Abs. 3 ArbSchG die sich hieraus ergebende Frage der Kostentragung.
Danach ist der AG vertragsrechtlich nach § 618 BGB verpflichtet, die in seinem Betrieb anfallenden Kosten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tragen.
§ 3 Abs. 3 ArbSchG erfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, unabhängig davon, ob diese den Beschäftigten unmittelbar oder mittelbar zugute kommen.
„Zeiten des Umkleidens gehören "zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Sodass "An- und Ablegen einer vorgeschriebenen Dienstkleidung, im Betrieb AZ ist - mit der weiteren Folge, dass der BR dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat (BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12).“
04.04.2015 um 17:48 Uhr
Ich stimme in soweit mit Melissa überein.
Warum glaubt denn Eurer Chef, dass es anders ist (Rechtsquellen nachfragen).
Aber der BR ist ja bekanntlich auch bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Dazu gehört auch die Frage, wo denn die Arbeitszeit beginnt und endet (also was alles dazu gehört).
Hinweis am Rande: Wenn man diese Frage auswirft, muss man aber u.U. auch damit rechnen, dass der AG andere bisher bezahlte Arbeitsunterbrechungen ( sofern es diese bei Euch gibt; Stichpunkt Raucherpausen) nicht mehr hinnehmen will. Also gute Argumente bereit halten.
Verwandte Themen
Dienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit?
ÄlterDienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit? Folgender Sachverhalt: Der/Die AN holen sich ihre Arbeitskleidung aus einem Gebäude vor ihrem Werksgebäude. Die entfernung zwischen den Gebäuden ist
Was ist "besondere Arbeitskleidung" im Sinn der Arbeitsstättenverordnung?
ÄlterHallo! Die Arbeitsstättenverordnung sagt in §6 (2) "Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen"
Arbeitskleidung - Pflicht zum tragen???
ÄlterGuten Morgen an alle Der AG stellt für 10€ Arbeitskleidung zur Verfügung muss man dann diese tragen? Der AG stell kostenlos Arbeitskleidung zur Verfügung muss man dann diese tragen?
Betriebsrat handelt gegen den Willen der Belegschaft
ÄlterHallo, in unserem Betrieb gibt es einen Betriebsrat, welcher seine Position als Betriebsrat nicht der Bestimmung nach ausübt. Soll heißen, der Betriebsrat handelt nicht im Sinne der Belegschaft son
Reinigunskosten Arbeitskleidung
ÄlterHallo, wer muss für die Reinigungskosten meiner laut Betriebsvereinbarung vorgeschriebenen Arbeitskleidung aufkommen. In der Betriebsvereinbarung steht: das jeder Arbeitnehmer selber aufkommen muss