Erstellt am 02.11.2006 um 08:15 Uhr von Werner
Hallo Marco,
es besteht Mitbestimmung nach §87 Abs1 Nr.1
Erstellt am 02.11.2006 um 08:19 Uhr von Marco
Hallo Werner
verstehe ich dich richtig. Der AG kann nur Arbeitskleidung einführen bzw. den MA dazu verpflichten wenn der BR zugestimmt hat??
Du gehst in richtung "betriebliche Ordnung"??
Gruß
Marco
Erstellt am 02.11.2006 um 08:22 Uhr von Werner
Erstellt am 02.11.2006 um 08:37 Uhr von Marco
wenn es schon seit Jahren Arbeitskleidung gibt, aber der damalige BR sich nicht dafür interessiert hat.
Nun kam das Thema Arbeitskleidung wieder mal auf. Was oder wie sollen wir reagieren.
Können wir BR's überhaupt noch was ausrichten??
Gruß
Marco
Erstellt am 02.11.2006 um 08:58 Uhr von Werner
Ich würde auf eine BV drängen in der all die von Dir gestellten Fragen geregelt werden müßen!
Erstellt am 02.11.2006 um 09:05 Uhr von Angi1
Hallo Marco,
siehe dazu auch § 87 Abs. 1 Nr. 1 RN 70 bis 71
MfG
Angi1
Erstellt am 02.11.2006 um 09:07 Uhr von Mona-Lisa
@Angi1,
in welchem Kommentar stöberst du gerade?