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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat handelt gegen den Willen der Belegschaft

A
Amroth
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb gibt es einen Betriebsrat, welcher seine Position als Betriebsrat nicht der Bestimmung nach ausübt. Soll heißen, der Betriebsrat handelt nicht im Sinne der Belegschaft sondern lediglich in seinem eigenen Interesse.

So zum Beispiel wollte unser AG die ganze Belegschaft mit neuer Arbeitskleidung ausstatten, was von der Belegschaft natürlich sehr begrüßt wurde. Da die Mitglieder des Betriebsrates aber keine neue Arbeitskleidung haben wollten (eine Begrundung dazu fehlt bis heute) hat sich der Betriebsrat "im Namen der Belegschaft" beim AG gegen neue Arbeitskleidung ausgesbrochen. Daraufhin gab es dann auch keine neue Arbeitskleidung vom Betriebsrat.

Dies ist leider nur ein Beispiel dazu, das der Betriebsrat eindeutig gegen den Willen der Belegschaft handelt. Gibt es eine Möglichkeit, etwas dagegen zu machen? Kann man z. B. eine Neuwahl des Betriebsrats (gegen deren Willen) erwirken?

Vielen Dank schon im Vorraus für die Hilfe!!

18.89908

Community-Antworten (8)

K
Kölner

07.11.2007 um 23:39 Uhr

@Amroth Endlich ein BR, der sein Handwerk versteht! Gerade wenn man sich mit Schutz-, Arbeits-, Dienst-, Berufskleidung ein wenig auseinandersetzt, den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kennt, kann man eine ablehnende Haltung durchaus nachvollziehen.

DAH
Der alte Heini

08.11.2007 um 00:36 Uhr

Amroth dass der BR vielleicht Gründe haben könnte so zu handeln, ist Dir wohl noch nicht eingefallen. Wenn Du Fragen zu dem Thema hast, einfach zum BR gehen und um Aufklärung bitten. Meist löst sich dann schon das Problem.

A
Amroth

17.11.2007 um 15:43 Uhr

@Der alte Heini:

Nicht nur ich sondern schon mehrere Kollegen haben den BR gefragt was das soll, aber jeder wurde nur abgewimmelt. Wir bekommen also keine Antwort was sie dagegen haben.

@Kölner: Was sollte man den gegen Arbeitskleidung haben? Zur genaueren Erklärung: Bisher gibts keine Arbeitskleidung bei uns. Daher müssen/dürfen wir unsere eigene Kleidung tragen. Was aber natürlich auch zur Folge hat, das unsere eigene Kleidung wärend/durch die Arbeit strapaziert und verschmutzt wird und zum Teil auch kaputt geht. Die Arbeitskleidung wäre für uns völlig kostenlos. Wir müssten die Arbeitskleidung nur selbs waschen, aber das muss man ja mit der eigenen Kleidung auch.

P
pirat

17.11.2007 um 16:13 Uhr

@Amroth,

Suchfunktion "Betriebsrat abwählen"

Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen. Aber Vorsicht, die Meßlatte beim Arbeitsgericht liegt sehr hoch. Gibt es eine GEWerkschaft? Die können auch die Auflösung beantragen!

@alter Hein, nur so zum besseren Verständnis, welche Gründe der betriebsrätlichen Verweigerung würden Dir denn einfallen?

I
Immie

17.11.2007 um 16:40 Uhr

@Amroth, wenn es eine Arbeits-, Schutz-, Dienst-, oder Berufskleidung geben soll, ist dies häufig/meistens mit einer Betriebsvereinbarung gekoppelt. In dieser BV können wiederum Dinge stehen, wenn diese vom BR unterschrieben würden, würdest du zurecht auf den BR sauer sein. Vielleicht fragst du doch erst mal bei deinem BR nach:-) Er könnte tatsächlich gute Gründe haben.

L
Lotte

17.11.2007 um 17:49 Uhr

Amroth, hat Euch Euer Chef denn auch mitgeteilt, was passiert, wenn die Arbeitskleidung z.B in der eigenen Waschmaschine einläuft? Wo sollt Ihr denn die Arbeitskleidung anziehen? Wieviel Arbeitskleidung will der Chef denn für jeden zur Verfügung stellen? Muss sie gebügelt werden? Gibt es im Moment eine Wäschepauschale, die dann nicht mehr gezahlt werden soll... Schon darüber kann es durchaus Uneinigkeit zwischen BR und GL geben, die der BR vielleicht aus Gründen der Verhandlungstaktik nicht nach außen tragen will.

DAH
Der alte Heini

18.11.2007 um 21:42 Uhr

pirat, hier auf den § 23 BetrVG hinzuweisen, ist einfach falsch. Die genannten Gründe sind in keinster Weise eine Begründung für ein derartiges Verfahren.

Ich sehe es auch so, dass in diesem Fall eine BV abgeschlossen werden sollte. Verweigerungsgründe des BR könnten zB. sein, der AG will keine BV abschließen, die AKleidung entsprechen nicht den Sicherheitsvorschriften, AN sollen die Kosten bzw. ein Teil der Kosten übernehmen, Reinigung, Beschädigung, Erneuerung, usw..

P
pirat

21.11.2007 um 23:10 Uhr

@alter Hein, lies mal genau, meine Antwort bezog sich auf die Frage von Amrotht,"gibt es eine Möglichkeit"......... nicht mehr und nicht weniger. Schon garnicht bewertend..........

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