Hallo!

Die Arbeitsstättenverordnung sagt in §6 (2)

"Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen"

Kann ich davon ausgehen, dass in einem Pflegeheim "besondere Arbeitskleidung" getragen wird?
(Das Gesundheitsamt verbietet, in Straßenkleidung zu arbeitet und verlangt ein Umkleiden; der Arbeitgeber stellt und reinigt die Arbeitskleidung)

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Viele Grüße
Harry