Berechnungsgrundlage für die Durchschnittlicher Arbeitszeit
Hallo Zusammen, § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Was ist die Berechnungsgrundlage - 5 Tage (Montag bis Freitag) oder 6 Tage (Montag bis Samstag) Woche um auf die Durchschnittliche acht Stunden zu kommen.
Community-Antworten (4)
03.04.2015 um 19:34 Uhr
jeffreyj im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Steht doch im Gesetz: acht Stunden werktäglich und Werktag ist Mo-Sa, also 6 Tage. Vielleicht meinst Du aber, wie viel Std. man nach dem ArbZG tgl. arbeiten darf bei einer 5 Tage Woche: zulässig wären dann 9,6 Stunden tgl.
03.04.2015 um 19:27 Uhr
... im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ... Werktage: Montag bis Samstag
03.04.2015 um 20:05 Uhr
Danke, Beide Antworten sind Hilfreich. Wenn man 9,6 Stunden tgl. arbeitet an Montag bis Freitag, geteilt / verteilt auf die 6 Tage = durchschnittlich 8,0 Stunden.
03.04.2015 um 20:10 Uhr
So ist es.
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