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Berechnungsgrundlage für die Durchschnittlicher Arbeitszeit

J
jeffreyj
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Was ist die Berechnungsgrundlage - 5 Tage (Montag bis Freitag) oder 6 Tage (Montag bis Samstag) Woche um auf die Durchschnittliche acht Stunden zu kommen.

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Community-Antworten (4)

N
nicoline Akzeptiert

03.04.2015 um 19:34 Uhr

jeffreyj im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Steht doch im Gesetz: acht Stunden werktäglich und Werktag ist Mo-Sa, also 6 Tage. Vielleicht meinst Du aber, wie viel Std. man nach dem ArbZG tgl. arbeiten darf bei einer 5 Tage Woche: zulässig wären dann 9,6 Stunden tgl.

D
Dezibel

03.04.2015 um 19:27 Uhr

... im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ... Werktage: Montag bis Samstag

J
jeffreyj

03.04.2015 um 20:05 Uhr

Danke, Beide Antworten sind Hilfreich. Wenn man 9,6 Stunden tgl. arbeitet an Montag bis Freitag, geteilt / verteilt auf die 6 Tage = durchschnittlich 8,0 Stunden.

N
nicoline

03.04.2015 um 20:10 Uhr

So ist es.

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