Hallo Zusammen,
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Was ist die Berechnungsgrundlage - 5 Tage (Montag bis Freitag) oder 6 Tage (Montag bis Samstag) Woche um auf die Durchschnittliche acht Stunden zu kommen.