W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist Info über Gehaltsniveau in Betriebsversammlung möglich?

B
BR_aus_Nbg
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

demnächst steht unsere Betriebsversammlung an und da wir derzeit als BR mit dem ArbGeb über ein Gehaltseingruppierungssystem sprechen (derzeit noch recht einseitig), möchten wir die Situation zu diesem Thema gegenüber den Kollegen transparent machen.

Ist es in der Situation mit einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht vereinbar, wenn der BR den Mitarbeitern mitteilt, dass das Gehaltsniveau im Betrieb im Schnitt so und so viel Prozent unter Tarif liegt?

Wir sind tariffrei, IGM-Tarif ist in anderen Konzernteilen üblich. Wenn wir als BR zur besseren Vergleichbarkeit eine Eingruppierung aller MA in eine vermeintlich passende Tarifstufe vornehmen, das durchschnittliche, tarifliche Leistungsentgelt auf die so erhaltenen Monatsgehälter addieren und diese Summe mit der Summe aus durchschnittlicher Bonuszahlung und der Ist-Grundgehälter vergleichen, kommt ein Gap raus.

Ein durchschnittlicher Vergleich offenbart keine Details eines einzelnen Mitarbeiters, aber eben die vermeintliche Niveaudifferenz in % und wir sind unsicher, ob das geheim sein muss, oder ob so was transparent gemacht werden darf.

Habt Ihr einen Tipp oder eine Praxiserfahrung?

Danke vorab!

LG

37704

Community-Antworten (4)

C
celestro

20.11.2018 um 13:13 Uhr

da Ihr keine Gehälter "offenbart", wüßte ich nicht, wo das Problem liegen sollte.

R
rtjum

20.11.2018 um 14:26 Uhr

sehe da kein Problem, vor allem da ihr ja auch bestimmt dafür werben wollt und Durchschnittswerte stellen für mich keinerlei schützenswerte Information da.

P
Pickel

20.11.2018 um 15:25 Uhr

der BR unterliegt der Neutralitätspflicht undari darf auf der BV nicht für einen besonderen Tarif werben

B
BR_aus_Nbg

21.11.2018 um 11:51 Uhr

Danke für Eure Einschätzung

Ihre Antwort