Hallo zusammen,

demnächst steht unsere Betriebsversammlung an und da wir derzeit als BR mit dem ArbGeb über ein Gehaltseingruppierungssystem sprechen (derzeit noch recht einseitig), möchten wir die Situation zu diesem Thema gegenüber den Kollegen transparent machen.

Ist es in der Situation mit einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht vereinbar, wenn der BR den Mitarbeitern mitteilt, dass das Gehaltsniveau im Betrieb im Schnitt so und so viel Prozent unter Tarif liegt?

Wir sind tariffrei, IGM-Tarif ist in anderen Konzernteilen üblich. Wenn wir als BR zur besseren Vergleichbarkeit eine Eingruppierung aller MA in eine vermeintlich passende Tarifstufe vornehmen, das durchschnittliche, tarifliche Leistungsentgelt auf die so erhaltenen Monatsgehälter addieren und diese Summe mit der Summe aus durchschnittlicher Bonuszahlung und der Ist-Grundgehälter vergleichen, kommt ein Gap raus.

Ein durchschnittlicher Vergleich offenbart keine Details eines einzelnen Mitarbeiters, aber eben die vermeintliche Niveaudifferenz in % und wir sind unsicher, ob das geheim sein muss, oder ob so was transparent gemacht werden darf.

Habt Ihr einen Tipp oder eine Praxiserfahrung?

Danke vorab!

LG