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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 konkurrierende Tarifverträge bzgl. durchschnittlicher Arbeitszeit - Welcher Tarifvertrag muß/darf angewendet werden?

I
iwiminia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe folgendes Problem: Der TVÖD regelt in Bezug auf die Arbeitszeit, daß auf landesbezirklicher Ebene Tarifverträge abgeschlossen werden können, die statt der "normalen" wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. max. 40 Std. vorsehen (§ 6 TVÖD). Bei uns gibt es einen gültigen "Haustarifvertrag", unterschrieben von Ver.di und KAV, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,5 Std. vorgibt. Frage: Welcher Tarifvertrag muß/darf angewendet werden? Ergibt sich für den BR aufgrund der Mehrleistung von 0,5 Std./Woche eine Handlungsmöglichkeit gegen den Arbeitgeber? Ergibt sich für den einzelnen Mitarbeiter aufgrund der Mehrleistung von 0,5 Std./Woche ein direkter Anspruch an den Arbeitgeber? Wie macht man diesen Anspruch geltend? Muß dieser Anspruch erst an die Tarifparteien gerichtet werden?

5.03601

Community-Antworten (1)

C
Catweazle

29.04.2008 um 20:02 Uhr

@iwiminia,

es gilt immer der speziellere Tarifvertrag, bei euch der Haustarifvertrag. Damit sollten sich deine weiteren Fragen erübrigt haben.

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