Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die gesetzliche 11 Stunden Ruhezeit.

Folgende Situation.
Der betroffene Mitarbeiter "A" Arbeitet "normal" keine Schicht.
Seine Arbeitszeit beginnt Montag bis Freitag um 7 Uhr und endet um 15:30 bzw. Freitag um 14:45
Minus seiner pausen ergibt dies die im Tarif geregelten 38 Stunden.
So weit so gut alles ok.

Seine Kollegen Arbeiten im Vollkontischichtbetrieb.
Normalerweise vertreten diese Kollegen sich selbst.
Einer von diesem hat immer Tagschicht und springt im Fall der fälle für den Kollegen ein der Krank bzw. in Urlaub ist.

Jetzt kommt es natürlich vor dass sich eben dieser Kollege schon in Vertretung befindet und es fällt ein weiterer Kollege aus.
In diesem Fall wird ein zweiter Vertreter gebraucht.
In einem solchen Fall muss der Kollege "A" diese Schicht übernehmen.
Also kommt es durchaus mal vor das der Kollege "A" seine normale Arbeitszeit von Montag bis Freitag leistet (38H Arbeitszeit) und muss dann noch zusätzlich am Samstag und am Sonntag zur Nachtschicht. ( je 8H Arbeitszeit)

Für diese zwei Tage bekommt er die Stunden "je 8 Stunden" aufs Überstundenkonto geschrieben und bekommt eine anteilige Schichtzulage inkl der Nachtschichtzuschläge und Sonntagszuschläge.

Soweit zur Ausgangssituation.

Nun kommt der Kollege "A" erst am Montag morgen um 6 Uhr aus der Nachtschicht heraus, und geht nach Hause.
Also kann er seine Arbeit am Montag nicht mehr ausüben da er seine 11 Stunden Ruhezeit einhalten muss.
Der AG möchte aber das der Kollege für den Montag und Dienstag Überstunden abfeiert um die mehr geleisteten Stunden die er am Wochenende aufgebaut hat wieder abzubauen.
Nach meinem Empfinden kann er dies aber erst ab Dienstag verlangen da der Kollege ja am Montag vom Gesetz gezwungen wird zuhause zu bleiben.
Somit kann der Kollege am Montag zuhause bleiben ohne Lohn oder Überstunden zu verlieren.


Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.....