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Frei nach Nachtschicht.

H
Hilfesucher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die gesetzliche 11 Stunden Ruhezeit.

Folgende Situation. Der betroffene Mitarbeiter "A" Arbeitet "normal" keine Schicht. Seine Arbeitszeit beginnt Montag bis Freitag um 7 Uhr und endet um 15:30 bzw. Freitag um 14:45 Minus seiner pausen ergibt dies die im Tarif geregelten 38 Stunden. So weit so gut alles ok.

Seine Kollegen Arbeiten im Vollkontischichtbetrieb. Normalerweise vertreten diese Kollegen sich selbst. Einer von diesem hat immer Tagschicht und springt im Fall der fälle für den Kollegen ein der Krank bzw. in Urlaub ist.

Jetzt kommt es natürlich vor dass sich eben dieser Kollege schon in Vertretung befindet und es fällt ein weiterer Kollege aus. In diesem Fall wird ein zweiter Vertreter gebraucht. In einem solchen Fall muss der Kollege "A" diese Schicht übernehmen. Also kommt es durchaus mal vor das der Kollege "A" seine normale Arbeitszeit von Montag bis Freitag leistet (38H Arbeitszeit) und muss dann noch zusätzlich am Samstag und am Sonntag zur Nachtschicht. ( je 8H Arbeitszeit)

Für diese zwei Tage bekommt er die Stunden "je 8 Stunden" aufs Überstundenkonto geschrieben und bekommt eine anteilige Schichtzulage inkl der Nachtschichtzuschläge und Sonntagszuschläge.

Soweit zur Ausgangssituation.

Nun kommt der Kollege "A" erst am Montag morgen um 6 Uhr aus der Nachtschicht heraus, und geht nach Hause. Also kann er seine Arbeit am Montag nicht mehr ausüben da er seine 11 Stunden Ruhezeit einhalten muss. Der AG möchte aber das der Kollege für den Montag und Dienstag Überstunden abfeiert um die mehr geleisteten Stunden die er am Wochenende aufgebaut hat wieder abzubauen. Nach meinem Empfinden kann er dies aber erst ab Dienstag verlangen da der Kollege ja am Montag vom Gesetz gezwungen wird zuhause zu bleiben. Somit kann der Kollege am Montag zuhause bleiben ohne Lohn oder Überstunden zu verlieren.

Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.....

3.77502

Community-Antworten (2)

G
gironimo

01.04.2015 um 20:46 Uhr

Fragst Du als BR?

Schon das zusätzlich Sa und So Nachtschicht ist in meinen Augen unzumutbar. Wenn aber dennoch der BR dem zugestimmt hat, sollte der BR seine Zustimmung auch von einer zumutbaren Zeitausgleichsregel und Ruhezeit abhängig machen. Die Frage ist ja auch, wie sieht es mit den Ersatzruhetagen aus?

Der AG möchte aber das der Kollege für den Montag und Dienstag Überstunden abfeiert um die mehr geleisteten Stunden die er am Wochenende aufgebaut hat wieder abzubauen<

So gesehen liegt es am BR, seine Vorstellungen gegen zu halten und mit dem AG eine Einigung zu erzielen.

Außerdem sollte der BR derartige Situationen nur als absolute Ausnahmefälle akzeptieren. Der AG möge das Betriebsrisiko nicht aus den Rücken der AN austragen und statt dessen so viel Personal vorhalten, wie er auch braucht.

N
nicoline

01.04.2015 um 21:09 Uhr

In einem solchen Fall muss der Kollege "A" diese Schicht übernehmen. Wer sagt das, welche Rechtsgrundlage wird hierfür angegeben?

Nach meinem Empfinden kann er dies aber erst ab Dienstag verlangen da der Kollege ja am Montag vom Gesetz gezwungen wird zuhause zu bleiben. Es gibt ein Urteil, welches zwar zur Ruhezeit nach Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft gesprochen wurde, was aber auch im Schichtdienst gelebte Praxis ist.

Der Ausfall der Arbeit während der auf die geleistete Nachtarbeit folgenden Tagschicht ist vielmehr eine Folge der zwingenden gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Folglich handelt es sich um eine von keiner Seite zu vertretende Unmöglichkeit, wenn der Kläger während der Tagschicht am 11. Juli 2005 nicht beschäftigt werden durfte (BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP AZO § 12 Nr. 10 = EzA AZO § 12 Nr. 2). Bei einer von keiner Vertragspartei zu vertretenden Unmöglichkeit entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung. BAG, Urteil am 13.12.2007 - Aktenzeichen: 6 AZR 197/07

Der "Ausschlaftag" nach ungeplantem ND Einsatz reduziert u.U. die Ist Stunden.

Eigentlich sehe ich hier zunächst die TV Parteien in der Pflicht, hierzu etwas zu vereinbaren. Da das bislang nicht geschehen ist, sollte mindestens der BR dafür sorgen, dass so etwas nicht vorkommen kann. Ich sehe das so wie gironimo => Zustimmung zur Abweichung vom Dienstplan nur, wenn dadurch kein Minus (oder Nachteil) für den einspringenden MA entsteht.

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