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Aufbau von Minusstunden mit Urlaubsabzug

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danielAB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, habe mal folgede Frage. Zum Fall: Mitarbeiter haben ein Plus/Minus Konto, das die eventuell anfallenden Überstunden aufnimmt und je nach Bedarf "abgefeiert" werden können. Wenn z.B. mal keine Arbeit da ist. Jetzt haben wir den Fall, das in einem unserer Zweigbetriebe werden immer öfters Mitarbeiter am Vormittag wegen Arbeitsmangel nach Hause geschickt. Folglich bauen sie immer mehr Minusstunden auf ihr Konto auf, zum Teil bis zu 70 Minustunden. Daraufhin bekommt dann dieser Mitarbeiter Urlaubstage abgezogen, mit der Aussage "das währe so richtig und er könnte nichts dagegen tun". Wir haben keine BV zur Überstunden Regelung, Tarifbindung IG Metall. Mitarbeiter haben auch kaum eine möglichkeit eine so große Minusstundenanzahl abzubauen. Ich habe irgendwo schon mal gelesen, das z.B. der Arbeitgeber keinen Mitarbeiter einfach nach Hause schicken kann, dieser dann zwangsweise Minusstunden aufbaut und auch noch Urlaubstage abgezogen bekommt. Habe mir dazu schon mal den §615 BGB angeschaut, aber gibt es dazu noch andere § die auf das ganze zutreffen? Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (1)

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gironimo

31.03.2015 um 11:12 Uhr

Urlaub dient der Erholung und nicht dem Ausgleich betrieblicher Risiken. Schickt der AG einen AN einfach nach Hause, weil keine Arbeit da ist, befindet sich der AG im Annahmeverzug und muss dennoch zahlen. So gesehen gibt der 615 schon was her.

Ausnahme wäre ein Tarif, der derartige Schwankungen vorsehen würde (aber in der Regel nicht mit Urlaubsausgleich) oder eine UNBEDINGT erforderliche BV zum Thema Gleitzeit oder Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Kapovaz), in der die Spielregeln definiert werden.

Ich würde die Gewerkschaft um Unterstützung bitten.

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