W.A.F. LogoSeminare

Tägl./wöchentliche Arbeitszeitreglung in Verbindung mit Rufbereitschaft - Welche Ruhezeiten müssen trotz Rufbereitschaft mindestens eingehalten werden?

M
manfred24
Jan 2018 bearbeitet

Unsere über 100 Servicemonteure sind mit Werkstattwagen ausgerüstet (Sprinter). Es geht um ein Arbeitszeitproblem zum Thema Rufbereitschaft. Diese Rufbereitschaft dauert 7x24std. und wird außerhalb der Geschäftszeiten von der heimatlichen Wohnung ausgeführt. Darüber hinaus fällt die normale tägliche Arbeitszeit während der Rufbereitschaft von bis zu 10 Stunden an. Welche Ruhezeiten müssen trotz Rufbereitschaft mindestens (incl. möglicher Ausnahmeregelungen ) eingehalten werden?

Beispiel: Morgens Start um 7.00. Letzter reparaturauftrag, Heimfahrt Eintreffen 17.00 (Abeitszeitende) Dann Anruf Notdienst 20.00 Reparatur bis 22.30.

6.03201

Community-Antworten (1)

M
Mecki

11.12.2008 um 14:03 Uhr

Hallo, "manfred 24",

die Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Nach Beendigung der letzten Arbeitstätigkeit ist eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten (siehe § 5 ArbZG).

Für Rufbereitschaftsdienst ist es vorteilhaft eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen können die Vorgesetzten evtl. mehr schweren Verstößen haftbar gemacht werden.

Siehe auch http://www.bgetf.de/aktuell/arbeitsschutz_arbeitszeit.html

Grüße und viel Erfolg

wünscht Mecki

Ihre Antwort