Wie ist es, wenn offiziell der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit immer zur vollen Stunde stattfindet ( Bsp. 6-14 Uhr), die Kollegen allerdings auf Grundlage einer mündlichen Anweisung unseres Vorgesetzten maximal 15 Minuten früher gehen/kommen dürfen? Das war nämlich der Fall in den vergangenen 2 Jahren. Man muss hier hinzufügen, dass für die Berechnung des Lohns sowie der Zuschläge die offiziell geltenden Zeiten verwendet wurden. Ohne das es in der Vergangenheit eine Beanstandung gegeben hat. Nachdem jetzt ein neuer Vorgesetzter gekommen ist und quasi gleichzeitig eine neue Software eingeführt ist, die u.a. die die Berechnung der Löhne durchführt, hat man einseitig entschieden, dass ab sofort die Ablösezeiten wieder zur vollen Stunde stattfinden sollen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass seit über zwei Jahren die Berechnung der Löhne-vor allem der Zuschläge- falsch berechnet wurde. Wir verwenden keine Arbeitszeitkonten und tragen uns in ein Dienstbuch ein, dass die Grundlage für die Berechnung der Arbeitszeit ist.
Als BR haben wir selbstverständlich sofort interveniert. Wie sahen unser Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG verletzt und haben-nachdem wir zuerst den Arbeitgeber zu einer Stellungnahme bzw. Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert haben-in einer Sitzung die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens beschlossen. Nun meint der Arbeitgeber, der Beschluss hat keinen Stand, weil es die offiziellen Arbeitszeiten immer so gegeben hat. Unser ehemaliger Vorgesetzter kann sich plötzlich nicht mehr daran erinnern und man bezichtigt uns, dass eine komplette Abteilung von insgesamt 14 Mitarbeitern seit über zwei Jahren Urkundenfälschung betreibt und das man dadurch auch 14 außerordentliche Kündigungen aussprechen könnte. Wir haben vorerst den Beschluss zurückgezogen, um die ganze Sachlage erneut zu prüfen.
Unser Ziel ist es eine Betriebsvereinbarung zu schließen, wenn die Chance vorm Arbeitsgericht wenig aussichtsreich sind.
Hat da jemand eine Idee was man da machen kann? Wir sind Dienstleister und haben eine feste Belegschaft an den von uns betreuten Objekten. Jedes Objekt hat eine andere Regelung, bloß das eine Betroffene Objekt sind die Kollegen blauäugig gewesen und haben sich in den vergangenen Jahren immer mit der tatsächlichen Zeit eingetragen. Und dies auch nur auf Weisung des Vorgesetzten, dem jetzt plötzlich eine Amnesie widerfahren ist....