Erstellt am 30.03.2015 um 00:07 Uhr von Pjöööng
Wo ist das Problem? Dieses Verfahren istdoch vorAllem im Interesse des Arbeitnehmers.
Erstellt am 30.03.2015 um 06:57 Uhr von Hoppel
@ unerfahren
Es gibt KEIN Formular, mit welchem ein Arzt die ArbeitsFÄHIGKEIT zu bescheinigen hat. Es gibt auch keine einzige rechtlich allgemeinverbindliche Vorschrift aus Gesetz /TV, auf deren Grundlage eine solche Bescheinigung verlangt werden kann. In begründeten Ausnahmefällen wird ein AG eine solches Attest jedoch verlangen können.
... z.B. LAG Düsseldorf, 17. Juli 2003, Az. 11 Sa 183/03
"Der Arbeitgeber kann das Angebot des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung (§ 294 BGB) nicht mit der Maßgabe zurückweisen, dieser müsse erst eine "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" vorlegen. Hierfür bedürfte es einer besonderen Rechtsgrundlage (so schon LAG Berlin 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00; LAG Frankfurt/M. 04.12.1994 - 7 Sa 956/84)
"Hinsichtlich des Beweiswerts einer ärztlichen "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" und seiner Erschütterung gelten die vom Bundesarbeitsgericht zur ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entwickelten Grundsätze (vgl. z. B. BAG 19.02.1979 - 5 AZR 83/96)."
Aber ich gehe mal davon aus, dass dem AG nicht an einer attestierten Arbeitsfähigkeit gelegen ist, sondern aus Gründen seiner Planungssicherheit eine entsprechende mündliche "Gesundmeldung" haben möchte, oder?
Erstellt am 30.03.2015 um 07:56 Uhr von Erbsenzähler
@Hoppel
Ich gehe davon aus das unerfahren keine ärztliche Bescheinigung meint, sondern den Satz: "Chef ich bin wieder da und kann arbeiten."
Da steht nichts von einer Bescheinigung.
Ein kurzes Chef bzw. Chefin ich bin wieder da und kann arbeiten gehört zur guten Erziehung eines Menschen! Besonders bei den Einzelkämpfern im Außendienst.
Erstellt am 30.03.2015 um 08:56 Uhr von Dezibel
> Meine Frage ist diese Verfahrensweise erlaubt? Wenn ja wo steht das ?
Was soll man zu solch einer Frage sagen?
Es ist doch nur normal, dass man sich zurückmeldet, was soll daran schlecht sein?
Beispiel: Chef weiß, dass ich Freitag nochmal zum Doc muss. Nun sitzt er da und grübelt, was wird nächste Woche? Kommt er oder kommt er nicht?
a: ich rufe nicht an und sage nicht Bescheid, dass ich wiederkomme - Theater am Montag
b: ich melde mich bei ihm, alles wieder gut, ich bin Montag wieder da. - Freude
Erstellt am 30.03.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
Wäre es nicht eine Frage der "Ordnung im Betrieb"? Sehe ich jedenfalls so (§ 87 BetrVG). Aus der Warte: Nein - es ist nicht erlaubt, wenn der BR nicht zugestimmt hat.
Oberflächlich betrachtet spricht ja eigentlich tatsächlich nichts dagegen - sagt man denn nicht jeden Tag dem Chef guten Morgen?
Wenn also die Frage aufkommt, dann doch nur, wenn hier etwas zusätzlich gefragt ist.
Und wenn man da den Faden weiter spinnt ......
Vielleicht kann die Frage konkretisiert werden.
Erstellt am 30.03.2015 um 10:42 Uhr von Pjöööng
Natürlich handelt es sich formal um eine Frage der Ordnung im Betrieb. Als Arbeitgeber würde ich mich hier aber ganz beruhigt zurücklehnen, wenn der BR an dieser Stelle auf seine Mitbestimmungsrechte pocht. Schließlich könnte ich als Arbeitgeber ganz gut damit leben, wenn die Information dass ein gesundeter Kollege wieder arbeitet auf Grund nicht funktionierender innerbetrieblicher Prozesse nicht bei der Lohnbuchhaltung ankommt. Der Kollege wird sich schon melden wenn ihm am Ende des Monats das Geld auf dem Konto fehlt.
Erstellt am 30.03.2015 um 18:53 Uhr von AlterMann
Also dass sich ein Arbeitnehmer nach einer AU wieder gesund meldet, ist nachvollziehbar und normal und dürfte sogar zu den üblichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehören.
Die Mitbestimmung des BR setzt meiner Ansicht in den weitergehenden Fragen ein: W i e und b e i w e m hat sich der AN zurück zu melden? Was passiert eventuell, wenn er es vergisst?
Erstellt am 30.03.2015 um 23:15 Uhr von unerfahren
Danke für die zahlreiche Antworten.
Der AG verlangt keine ärztliche Bescheinigung , sondern nach dem letzten AU Tag die Mitteilung für Arbeitsaufnahne beim Schichtleiter.
Es ist natürlich hilfreich für die Planung, nur der BR wurde hier komplett umgangen. Wie würden die erfahrenen Betriebsräte mit solch einer Situation umgehen?
Erstellt am 31.03.2015 um 06:52 Uhr von Nubbel
dies ist eine Frage der ordnung und sollte in einer bv geregelt werden
Erstellt am 31.03.2015 um 09:05 Uhr von Dezibel
Ich glaube nicht, dass zu Fragen der guten Kinderstube eine BV nötig ist. Dass wir deutschen immer alles regeln und kontrollieren müssen ...
OT ON: Letztes Beispiel - Auftritt von Straßenkünstlern in Dresden. Da werden Massen beschäftigt, sich solchen Sche*ß auszudenken, zu formulieren, durchzusetzen und zu kontrollieren. Wir haben nicht wirklich etwas zu tun. END OT
Erstellt am 31.03.2015 um 10:31 Uhr von wölfchen
. . . die Ausgangsfrage war ja, ob der Chef die MA VERPFLICHTEN kann, sich zurück zu melden. Also nicht der BR möchte das, sondern der Chef und vermutlich mit dem Hintergrund, dass Abmahnungen ausgesprochen werden können, wenn sich jemand nicht an diese Verpflichtung hält.
Und nun ein Beispiel aus der Praxis:
Ich bin für Freitag 13:00 Uhr zum Arzt bestellt, kann also vorher noch nichts verbindliches kundtun, ob ich am Montag wieder arbeiten komme. Könnte ja durchaus sein, dass ich mich zwar fühle, aber der behandelnde Arzt noch ein paar abschließende Untersuchungen für notwendig hält (da gibt es übrigens auch Rechtsprechung dazu, dass die gefühlsmäßig getroffenen Aussagen von MA keinen rechtsverbindlichen Charakter haben).
Dann gehe ich zum Arzt und weil gerade die Grippewelle und der Norovirus rollt, ist das Sprechzimmer rappelvoll und ich komme erst um 17:00 Uhr aus der Sprechstunde (gar nicht mal so selten, auch ohne Grippe und Norovirus). Da ist aber Chefchen schon im verdienten, oder unverdienten Wochenende.
Was nun? Ich könnte bei bestehender Verpflichtung abgemahnt werden, kann ich dann zwar begründet dagegen wehren, habe aber bei den Terminierungen der Arbeitsgerichte ca. ein halbes Jahr Aufregung und Kosten.
Deshalb halte ich es als BR im Interesse der MA für kreuzgefährlich, auf solche Verpflichtungen einzugehen . . .
Erstellt am 31.03.2015 um 10:56 Uhr von Dezibel
Ich denke aber, wenn Chef auf diese Benachrichtigung besteht, dann wird er sicher ein Handy haben, auf dem er gerne bis spät die Nacht erreichbar ist. Ob es ihm dann noch etwas nützt - egal.
Erstellt am 31.03.2015 um 12:57 Uhr von moreno
Der Chef kann doch Garnichts verlangen außer das wenn ich am Montag wieder auf Arbeit bin meinen Vorgesetzten benachrichtige das ich wieder da bin. das hat auch nix mit guter Kinderstube zu tun wie oft schaut man noch mal das Wochenende ob es einen wieder besser geht oder Montags nochmal zum Arzt geht. das sollte der Betriebsrat dem AG klar machen.