Pauenregelung bei Rufbereitschaft
Wie lange muss die Pause nach Reperatureinsätzen bei einer Rufbereitschaft sein? Unsere Handwerker arbeiten im 2Schichtbetrieb. Nach der Spätschicht, haben sie einmal im Monat,eine ganze Woche, eine Rufbereitschaft für die Nachtschicht. Bei Arbeitseinsätzen Überschreiten sie oft die tägliche Arbeitzzeit von 10 Stunden und können ihre 11 Stunden Ruhepause nicht einhalten. Gibt es Sonerregelungen für derartige Arbeitseinsäze?
Community-Antworten (6)
29.03.2015 um 14:39 Uhr
Wird bei Euch ein TV angewendet? Was steht im Arbeitsvertrag zu diesem Thema? In der Regel können Sonderregelungen nur in TV bzw. Betriebsvereinbarungen aufgrund eines TV getroffen werden. Unter bestimmten Umständen ist aber auch eine Sonderregelung im Arbeitsvertrag möglich. Ist das alles nicht vorhanden, gilt die Höchstarbeitszeit und die Ruhezeitregelung des ArbZG.
29.03.2015 um 16:00 Uhr
nicoline, ohne jetzt irgendeine rechtliche Literatur zur Hand zu haben - ich meine, sowohl die 10- als auch die 11-Stunden-Regeln sind nach BArbzG unabdingbar. Keine Öffnungsklauseln für Tarifverträge oder BVen. Oder irre ich mich? Wie schaut es da aus?
29.03.2015 um 16:30 Uhr
Hartmut, beschäftige dich mal mit § 7 ArbZG, da findest du sämtliche Abweichmöglichkeiten, von der Arbeitszeit, wie von der Ruhezeit.
29.03.2015 um 18:06 Uhr
29.03.2015 um 19:53 Uhr
Es gibt also Öffnungsklauseln, ok. Aber wie auch immer, alle Gesetze, TV und BVen stoßen an eine Grenze, wenn die Gesundheit der AN bedroht ist. hbomi, nehmt doch mal Kontakt auf zu einem Experten, um sowohl den rechtlichen Hintergrund zu beleuchten wie nicoline schreibt, als auch die konkrete Situation vor Ort. Das kann die Gewerkschaft sein, ein Rechtsanwalt oder (laut Hoppel's Literaturhinweis) die Handelskammer vor Ort.
29.03.2015 um 21:43 Uhr
Habt Ihr denn keine BV zum Thema Rufbereitschaft? Dort regelt man doch auch den regulären Einsatz nach Arbeitseinsätzen in der Rufbereitschaft.
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