Erstellt am 27.03.2015 um 09:20 Uhr von Fragenmann
Interessantes Thema, kannte ich vor der Frage hier nicht!
Ich denke am besten könnte man das über eine BV regeln ähnlich eines BEM. Bei der Kontrolle der Fehlzeiten ist der BR ja ohnehin sofort mit im Boot, kam der Wunsch da zu handeln von der GF? Die Frage ist nur, wenn sich jemand häufig Krank schreiben lässt, evtl ja auch weil er einfach manchmal keinen Bock hat, ob derjenige dann interesse an einem Gespräch hat.
Erstellt am 27.03.2015 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Bradford-Faktor ist doch der dezente Hinweis an die AN, dass sie, wenn sie eine Woche krank sind, dann zwei Wochen gesund sind und noch einmal eine Woche krank sind, sie genausogut gleich die vier Wochen ganz zu Hause bleiben können? Oder dass derjenige der 15 mal im Jahr einen Tag fehlt, gleich das ganze Jahr zu Hause bleiben kann?
Erstellt am 27.03.2015 um 14:30 Uhr von Melissa
Pjöööng hat heute wohl seinen Satire Tag! Dafür aber nicht schlecht. Da kann das Weekend ja nur lustig werden.
Bei manchem AN wäre es vielleicht auch angebracht, so zu denken. Mancher AG wird dieses unterschwellig wohl auch nicht ganz zu unrecht so empfinden.
Gedacht ist es aber genau andersherum.
Eigentlich ist der Bradford-Faktor ja dazu da, dass ein AG oder eine Arbeitnehmervertretung frühzeitig erkennen kann, ob sich Tendenzen abzeichnen oder gar schon Handlungsbedarf besteht. Da hier auch das Privatleben ev. eine Rolle spielen kann, könnten dieses personelle wie auch betriebliche Probleme aller Art sein. Der Bradford-Faktor sollte hier als zusätzlicher „Warn Faktor“ genutzt werden.
Hierzu extra eine BV ins Leben zu rufen, halte ich für wenig sinnvoll. Besser wäre es, dieses in ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu integrieren.
Voraussetzung für effektive Maßnahmen ist schließlich ein systematisches Krankenstand-Controlling, um zunächst die für den eigenen Betrieb relevanten Ansatzpunkte zu definieren.
Erstellt am 27.03.2015 um 15:44 Uhr von gironimo
Das erscheint mir so etwas wie mathematisch begründeter ritueller Selbstbetrug.
Man sollte mit dem AG ein deutliches Wort reden, was er sich von der Erhebung solcher Zahlen wirklich verspricht.
Gutes scheint mir jedenfalls für den AN nicht ableitbar zu sein. Selbst bei bestem Willen, kann ich keinerlei wirklichen "positiven" Nutzen erkennen, weil allein eine Zahl über Ursachen und Gründe gar nichts aussagen.
Wenn der AG diese Zahlen aber regelmäßig in der Personalführung nutzen will, ergeben sich aus meiner Sicht Beurteilungsgrundsätze, die natürlich der Mitbestimmung unterliegen (§ 94 BetrVG).
Erstellt am 27.03.2015 um 20:21 Uhr von Melissa
„Das erscheint mir so etwas wie mathematisch begründeter ritueller Selbstbetrug.“
Warum?
Es ist doch für Gesundheitsausschüsse nicht unüblich, sich an diesen Zahlen zu Orientieren um eventuelle Handlungsfelder abzustecken. Aber natürlich kann man auch alles gut Gemeinte missbrauchen.
„Man sollte mit dem AG ein deutliches Wort reden, was er sich von der Erhebung solcher Zahlen wirklich verspricht.“
Selbst wenn man es täte, was sollte es einem BR bringen?
Wie ein AG dieses für sich nutzt, wäre für einen BR auch kaum überprüfbar. Was und wie er sich irgendwelche Übersichten schafft, ist allein seine Sache und wird er auch gegenüber einem BR nicht begründen müssen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein AG div. Entscheidungshilfen gegenüber einem BR preisgibt, um hiermit ein MBR auszulösen.
Wenn es sinnvoll angewendet wird, kann daraus durchaus auch etwas Positives entstehen.