Erstellt am 06.03.2014 um 08:33 Uhr von Kölner
Das kann niemand valide hier beantworten. Keiner kennt den Wortlaut der BV, die Berechnung oder das was den Namen dafür trägt und wie rechtsgültig wie, was ist.
Ich würde mich als BR umgehend an einen RA wenden, der beurteilen sollte, ob es sich um eine schlampig bearbeitete BV handelt oder der AG hier gegen die BV verstößt.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:05 Uhr von gironimo
Wie Kölner schon schreibt - man müsste die BV besser kennen.
Allerdings höre ich aus deiner Frage heraus, dass es eine Vielzahl von Regeln gibt, die zu Gunsten des AG bestehen. (Die Möglichkeit der Prämiensenkung besteht sicherlich nicht für Geschäftsführer, deren Prämien wohl entgegenproportional steigen werden). Auf jedem Fall gibt es offenbar wachsweiche Formulierungen und fehlende "Störfallregeln", so dass der AG Gestaltungsfreiheiten zu Ungunsten der AN hat.
Ich empfehle Euch daher die BV zu kündigen und eine neue BV auszuhandeln. Dazu solltet Ihr Euch gründlich vorbereiten (Seminar, Sachverständiger; Workshop, usw)