Gewinn orientierte Produktivitätsbeteiligung
Wir haben eine BV Produktivitätsbeteidigung in der es einen Korrektur Faktor gibt der die Prämie senkt wenn die Gewinnbilanz des Unternehmens sinkt. Und die Firma konnte den Mitarbeitern die Prämie abkaufen, heißt wenn die Prämie länger am oberen Anschlag war zahlte die Firma Summe x und die eckzahlen zur ermittelung der Prämienhöhe wurden ein Stück nach oben gesetzt und dardurch sank dann die Prämie. Durch die Einführung eines neuen Betriebsprogramm war laut Aussage der Firma erstmal nicht möglich die Monatliche Berechnung zur ermittelung der Prämienhöhe durchzuführen,deshalb ermittelte man einen Durschnittswert der seit dem bezahlt wurde,das ist 3 Jahre her Jetzt aber zog die Firma den Trumpf des Korrektur Faktor und senkte die Prämie um 75%. Meine Frage ist die wenn die Firma 3 Jahre nicht die Berechnung zur ermittelung der Monatlichen Prämienhöhe leisten kann und dadurch kein Abkauf mehr erfolgt wie es in der BV festgehalten ist kann das Unternehmen trotzdem den Korrektur Faktor geltend machen?
Community-Antworten (2)
06.03.2014 um 09:33 Uhr
Das kann niemand valide hier beantworten. Keiner kennt den Wortlaut der BV, die Berechnung oder das was den Namen dafür trägt und wie rechtsgültig wie, was ist. Ich würde mich als BR umgehend an einen RA wenden, der beurteilen sollte, ob es sich um eine schlampig bearbeitete BV handelt oder der AG hier gegen die BV verstößt.
06.03.2014 um 11:05 Uhr
Wie Kölner schon schreibt - man müsste die BV besser kennen.
Allerdings höre ich aus deiner Frage heraus, dass es eine Vielzahl von Regeln gibt, die zu Gunsten des AG bestehen. (Die Möglichkeit der Prämiensenkung besteht sicherlich nicht für Geschäftsführer, deren Prämien wohl entgegenproportional steigen werden). Auf jedem Fall gibt es offenbar wachsweiche Formulierungen und fehlende "Störfallregeln", so dass der AG Gestaltungsfreiheiten zu Ungunsten der AN hat.
Ich empfehle Euch daher die BV zu kündigen und eine neue BV auszuhandeln. Dazu solltet Ihr Euch gründlich vorbereiten (Seminar, Sachverständiger; Workshop, usw)
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