Wir haben eine BV Produktivitätsbeteidigung in der es einen Korrektur Faktor gibt der die Prämie senkt wenn die Gewinnbilanz des Unternehmens sinkt. Und die Firma konnte den Mitarbeitern die Prämie abkaufen, heißt wenn die Prämie länger am oberen Anschlag war zahlte die Firma Summe x und die eckzahlen zur ermittelung der Prämienhöhe wurden ein Stück nach oben gesetzt und dardurch sank dann die Prämie. Durch die Einführung eines neuen Betriebsprogramm war laut Aussage der Firma erstmal nicht möglich die Monatliche Berechnung zur ermittelung der Prämienhöhe durchzuführen,deshalb ermittelte man einen Durschnittswert der seit dem bezahlt wurde,das ist 3 Jahre her Jetzt aber zog die Firma den Trumpf des Korrektur Faktor und senkte die Prämie um 75%. Meine Frage ist die wenn die Firma 3 Jahre nicht die Berechnung zur ermittelung der Monatlichen Prämienhöhe leisten kann und dadurch kein Abkauf mehr erfolgt wie es in der BV festgehalten ist kann das Unternehmen trotzdem den Korrektur Faktor geltend machen?