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Faktor bei Sozialplan und Interessensausgleich

S
Shadow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Kann uns evtl. jemand weiterhelfen? Wir sind momentan in Verhandlungen mit unserer Geschäftsführung bzgl. Sozialplan und Interessensausgleich. Wir sind ein Unternehmen mit 70 Mitarbeitern und es sollen 50% entlassen werden. Es geht nun um den Faktor. Unsere Geschäftsführung bietet uns einen Faktor von 0,3 an. Diesen Faktor halten wir für viel zu niedrig. Gibt es einen Faktor an den man sich halten kann (außer die überall erwähnten 0,5)? Ist das Regionsbezogen? Ist das evtl. auch auf die Größe des Betriebes bezogen? Vielleicht muss man auch dazu sagen, dass wir nun seit 2 Jahren rote Zahlen schreiben und seit Oktober 05 Kurzarbeit haben. Kann man das von dem Faktor abziehen? Unsere Geschäftsführung hat nämlich von den 0,5 die beiden Punkte abgezogen und liegt nun bei 0,3. Kann uns bitte jemand helfen?? Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

01.09.2006 um 13:29 Uhr

Als ersten Schritt würde ich mir an eurer Stelle rechtliche Unterstützung holen und auf keinen Fall versuchen das Ding "irgendwie" abzuschliessen. Als zweiten müssen dann Zahlen auf den Tisch! Wirtschaftliche meine ich damit.

A
Angi1

01.09.2006 um 13:55 Uhr

Hallo Shadow,

§ 1 a KSchG Abs. 2 " Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."

Für euch ist auch der § 112a BetrVG maßgebend. Zuständig für Sozialplan bei reinem Personalabbau.

MfG Angi1

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