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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan = Personaleinsatzplan

R
Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Mit Genehmigung des Dienstplanes durch den Arbeitgeber akzeptiert er die Personaleinsatzplanung ( Besetzung der einzelnen Stationen zbs. 2 Leute im Nachtdienst) bei Krankheitsausfall wird aber teilweise der 2. für eine andere Station abgezogen,somit ist die Station unterbesetzt bzw. der Arbeitgeber verstößt gegen seine genehmigte Personaleinsatzplanung.WAS können wir als BR tun??

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.03.2015 um 19:45 Uhr

Du meinst, der Dienstplan ist in Folge der gelebten Mitbestimmung zu Stande gekommen, der AG hält sich aber nicht daran?

Da hilft nur: !. Ihn auffordern die Vereinbarungen einzuhalten und 2. wenn nicht § 23.3 BetrVG anwenden

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