Hallo Ihr lieben Kämpfernaturen! Unser AG hat uns eine indiskutable Vorlage zur BV Urlaub vorgelegt und versucht uns jetzt damit unter Druck zu setzen, dass keine Urlaubsanträge mehr genehmigt werden, bis eine BV Urlaub vorliegt. Nun meine Frage: Ab wann gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt? Erst mit der Unterschrift des Vorgesetzten oder nach einer bestimmten Frist?
Gibt es hier ein Urteil oder ähnliches? Das BurlG gibt hier nicht wirklich was, woran man sich orientieren könnte. Vielen Dank für Eure Antworten