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Kostenerstattung Bildschirmarbeitsplatzbrille

S
Susanni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es geht um das Thema Bildschirmarbeitsplatzbrille: Wie hoch ist erfahrungsgemäß der Zuschuss des Arbeitgebers an solch einer Brille. Das Gesetz legt sich hier nicht auf einen Betrag fest. Entweder der AG zahlt alles, was auf dem Rezept steht oder eben einen Anteil den er vorher mit dem BR etwa aushandelt. Habt Ihr Erfahrungswerte?

3.269017

Community-Antworten (17)

B
bobbicar

23.03.2015 um 16:58 Uhr

Hallo Susanni

Der AG zahlt bei uns komplett da die Brille zur persönlichen Scvhutzausrüstung gehört.

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/vorsorge_und_sehhilfen_wer_tr.htm

P
Pjöööng

23.03.2015 um 17:16 Uhr

Auch hier muss der Arbeitgeber nur die notwendigen Kosten übernehmen. Da muss man möglicherweise alles was über 11,- € liegt schon als Verhandlungserfolg des BR sehen...

I
ickederdicke

24.03.2015 um 08:37 Uhr

Wie bobbicar schon korrekt schrieb, der AG bezahlt solche Brillen kpl. Da es Arbeitsmittel sind verbleiben diese Brillen auch am Arbeitsplatz zum feierabend ( Off.Version, gelebt ist ggf. anders ).

P
Pjöööng

24.03.2015 um 09:21 Uhr

Hoffentlich ist niemand enttäuscht wenn der Arbeitgeber sich weigert, das 250,- € Gestell und die mehrfach entspiegelten hchbrechenden Kunststoffgläser zu bezahlen.

H
Hoppel

24.03.2015 um 09:33 Uhr

M
martinez

24.03.2015 um 10:31 Uhr

@pjöööng

wie kommst du auf die Zahl 11 Euro!??

Wie in mehreren Beiträgen und Urteilen geschrieben wird, müssen die Kosten vom AG getragen werden. Ausnahmen gibt es bei Privater Nutzung oder ähnliches(BV,TV und ähnliches)

Wie du aber auf die absurde Zahl von 11 Euro als Zuzahlung kommst ist mir schleierhaft..

Hier verunsicherst du wieder einmal die Fragesteller mit völlig haltlosen Behauptungen deinerseits!

Deine Falschaussagen häufen sich in letzter Zeit..wird wohl mal wieder Zeit für eine oder mehrere Schulungen, damit auf den neuesten Stand kommst.

#VP

K
Kölner

24.03.2015 um 10:47 Uhr

@martinez Das ist tatsächlich NICHT falsch, was Pjöööng hier schreibt. Je nach Lage der Dinge, muss der AG natürlich nur die billigste Version einer Brille und deren Gläser tragen. Das kann dann z.B. schon mal bei einem Korrekturfaktor von 1,0 bis 1,5 Dpt. mit einem Gestell und den Gläsern der Fa. V.-Oll-Pfosten schon mal mit der Brille vom Supermarkt nebenan erledigt sein. Und die 11 € sind dann sogar die Luxusversion...

Du solltest Dich nur soweit aus dem Fenster lehnen, wie Du nicht Gefahr läufst heraus zu fallen... ;-)

P
Pjöööng

24.03.2015 um 10:59 Uhr

Ach Martinez ...

Wieso stellst Du Deinen Charakter hier so zur Schau?

Siehe z.B. hier:

http://www.fielmann.de/brillen/gleitsichtbrillen/bildschirmarbeitsplatzbrillen/

"Tipp für Arbeitgeber Tipps für Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Für das Komplettangebot ab 11,00 € inkl. MwSt. steht Ihren Mitarbeitern bei Fielmann eine komplette Einstärkenbrille mit Kunststoffgläsern aus dem Hause Carl Zeiss Vision zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich unter der Gratisnummer 0800/xxxxx"

M
martinez

24.03.2015 um 11:33 Uhr

Ach Pjöööng, weil ich Charakter habe, ganz einfach.. Wenn du persönlich beleidigend wirst dann musst du auch mit einem Echo rechnen. Kennste ja bestimmt aus deiner Schulzeit.

Gar nicht gewusst das Fielmann die Preise für AG Zuschüsse festlegt!? Oder das immer vom billigsten Produkt auszugehen ist bei Arbeitsmitteln.

K
Kölner

24.03.2015 um 12:46 Uhr

@martinez Ist das denn so schwer für Dich? Verstehst Du das wirklich nicht? Pjöööng hat doch geschrieben, dass man eine BV abschliessen kann und der Gewinn derselben darin zu sehen sein könnte, dass sie eine Brille mit mehr als 11 Euro bezuschusst.

Aber der AG ist NICHT verpflichtet höherwertige Brillengestelle und Gläser zu bezuschussen. Und wenn das Teil dann auch noch privat genutzt wird, könnte das noch ganz anders aussehen.

Du musst einwenig mehr wert auf die Qualität Deiner Antwort legen, als auf den gefühlten negativen Wortlaut Deiner Kritiker.

M
martinez

24.03.2015 um 12:57 Uhr

Klar versteh ich es.

Aber ich stell mich jetzt auch einfach mal dumm und hinterfrage jede noch so unwichtige Kleinigkeit.

Scheint ja hier Standard zu sein!!

Pjöööng sollte sich einfach mal deutlicher ausdrücken, dann würde er nicht immer so für Verwirrung sorgen.

Wenn du dich zu weit raus lehnst ausm Fenster, solltest halt auch immer mit einem Windstoß rechnen der dir das Fenster zurück an den Kopf knallt und dich wieder in den Raum schmeißt mit voller Wucht!!

P
Pjöööng

24.03.2015 um 13:09 Uhr

Ach martinez,

dann klär mich doch bitte mal auf, wo ich Dir gegenüber beleidigend wurde.

Und das mit dem Fenster, da hast Du offensichtlich Erfahrungswerte?

M
martinez

24.03.2015 um 13:40 Uhr

Kein Problem Pjööööng

Zitat (martinez): "Denke jeder der im BR ist, hat einen Funken Verstand ... und handelt dann wie ein Erwachsener und bringt eigenverstand mit ein"

Zitat Pjöng: "Du bist demnach nicht im BR? Das erklärt natürlich einiges."

Thema: Verzicht auf Freistellung dann mehr Gehalt

Ich kann dir leider nur meine Erfahrungen als fenster sagen, nicht die als raus lehnender!

P
Pjöööng

24.03.2015 um 14:04 Uhr

Worauf wilst Du nun mit diesme Beitrag hinaus?

M
martinez

24.03.2015 um 14:09 Uhr

Worauf willst du mit deinem jetzigen Beitrag raus?

P
Pjöööng

24.03.2015 um 14:13 Uhr

Ich würde gerne verstehen was Du mir mitteilen möchtest.

F
Fußballspieler

24.03.2015 um 14:15 Uhr

Hallo Susanni , wir haben in unserer BV folgendes: Übernommen werden medizinisch erforderliche Kosten für Sehhilfen. Als erforderlich gelten: a) Einfache weiße Gläser, b) Im Regelfall Monofokalgläser, ggf. Bifokalgläser falls medizinisch erforderlich, c) Einfache Entspiegelung, d) Fassung. Die Kostenübernahme beträgt in jedem Fall maximal 200,00 €, wobei der Anteil für die Fassung höchstens 30,00 € betragen darf. Darüber hinaus gehende Kosten sind vom Mitarbeiter selbst zu tragen und werden nicht erstattet.

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