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Rahmensozialtarifvertrag (Kostenerstattung Mehrkilometer) - wie ist das bei Fahrgemeinschaften?

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Friese
Jan 2018 bearbeitet

vor 2 Monaten ist unsere Firma von Viersen nach Essen gezogen-die kosten der Mehrkilometer werden vom Arbeitgeber bezaht (Rahmensozialtarifvertrag )dem auch kosten entstanden sind( PKW Bus Bahn ) jedoch entstehen jetzt Fahrgemeinschaften und der Arbeitgeber sagt dass bei Fahrgemeinschaften die Grundlage der Kostenerstattung entfällt . Was können Arbeitnehmer unternehmen die auf Grund der hohen Spritkosten weiterhin eine Fahrgemeinschaft gründen ?

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Community-Antworten (2)

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Werner

10.08.2005 um 10:35 Uhr

Hallo Friese, wie so oft kann man auch hier nur Sagen, daß man ohne den STV zu kennen; keine aussagekräftige Antwort geben kann.

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viktor

10.08.2005 um 10:36 Uhr

Das kann man nicht so genau sagen. Es kommt auf die konkrete Formilierung im Sozialplan an. Der BR sollte einen Fachanwalt befragen, wie er diesen Punkt des Sozialplans auslegt.

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