Rahmensozialtarifvertrag (Kostenerstattung Mehrkilometer) - wie ist das bei Fahrgemeinschaften?
vor 2 Monaten ist unsere Firma von Viersen nach Essen gezogen-die kosten der Mehrkilometer werden vom Arbeitgeber bezaht (Rahmensozialtarifvertrag )dem auch kosten entstanden sind( PKW Bus Bahn ) jedoch entstehen jetzt Fahrgemeinschaften und der Arbeitgeber sagt dass bei Fahrgemeinschaften die Grundlage der Kostenerstattung entfällt . Was können Arbeitnehmer unternehmen die auf Grund der hohen Spritkosten weiterhin eine Fahrgemeinschaft gründen ?
Community-Antworten (2)
10.08.2005 um 10:35 Uhr
Hallo Friese, wie so oft kann man auch hier nur Sagen, daß man ohne den STV zu kennen; keine aussagekräftige Antwort geben kann.
10.08.2005 um 10:36 Uhr
Das kann man nicht so genau sagen. Es kommt auf die konkrete Formilierung im Sozialplan an. Der BR sollte einen Fachanwalt befragen, wie er diesen Punkt des Sozialplans auslegt.
Verwandte Themen
Sozialplan für Nachteilausgleich bei Betriebsänderung für Mehrkilometer zum neuen Standort - wer weiß Rat?
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Betrieb zieht Ende März 2006 von Köln nach Remscheid. Das Gebäude in Remscheid ist im Besitz des Konzerns, das Gebäude in Köln ist angemietet. Meine Frage,
Fahrgemeinschaften bei Eheleuten - Recht auf gemeinsame Schichteinteilun g?
Hallo,bitte um Hilfe Ich arbeite im Call Center und wir arbeiten in Schicht.Kernzeit 08:00 bis 20:00Uhr. Jetzt möchten immer mehr Mitarbeiter Fahrgemeinschaften bilden. Die Wünsche werden wenn es geh
Fahrgemeinschaften
Guten Morgen! Ich habe eine Frage Kann der Arbeitgeber uns verpflichten Fahrgemeinschaften zu machen,wenn wir nach der Arbeitszeit zur Fortbildung bzw. BRABDSCHUTZUNTERWEISUNG SOLLEN BZW MÜSSEN. Bei
Interessenausgleich bzw. Nachteilsausgleich nach § 113(3) BetrVG?
Ich hab da auch mal eine Frage: Die Firma mit Sitz in A. hatte eine Außenstelle in B. (ca. 25 km von A. entfernt). Diese wurde vor 3 Jahren aus Kostengründen geschlossen. Alle MA hatten damals in i
Kilometerpauschale wie berechnet?
N´abend zusammen, ein Kollege von uns soll kurzfristig in einem anderen Betrieb aushelfen. Wir gehören einem gastronomischen Konzern an der mehrere Betriebe in der Gegend hat. Nun soll der Kollege w