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Sitzhilfe bei Stehberuf

T
Timmy
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin mit stehendem Beruf hat ein Attest vom Arzt für eine Sitzhilfe. Der AG hat die Sitzhilfe nach mehrjähriger Duldung nun verboten. Wie kann der BR helfen?

3.056021

Community-Antworten (21)

G
gironimo

23.03.2015 um 16:26 Uhr

Erst einmal nachfragen, warum er es verboten hat. Und wenn die Kollegin sich offiziell beim BR beschwerd (§ 85 BetrVG) und der BR die Beschwerde für berechtigt ansieht, hat er doch alle Möglichkeiten.

T
Timmy

23.03.2015 um 16:33 Uhr

Die Kollegin hat sich offiziell beschwert. Als Argument wurden optische Gründe genannt (passt nicht zum Gästempfang) Auf welches Gesetz können wir uns berufen und was ist der erste Schritt?

G
gironimo

23.03.2015 um 16:43 Uhr

Wenn Ihr im § 85 BetrVG seit, zählen gute Argumente. Ihr müsst nicht gleich mit Gesetzen werfen. Allerdings hat der AG ja auch eine Führsorgepflicht und er muss für den Gesundheitsschutz der AN sorgen. Und wenn die Kollegin doch nun schon ein Attest hat und mit Stuhl die Arbeit auch funktioniert, ist es aus meiner Sicht nur billig, das der AG den Stuhl auch da läßt wo er ist.

Er kann ja eine "modische" Stehhilfe beschaffen.

Wenn Ihr mit dem AG nicht klar kommt, könnt Ihr ihn ja Fragen, ob sich in der Angelegenheit der Gang zur Einigungsstelle lohnt.

Außerdem siehe auch §§ 87 Abs. 1 Nr 7, 91 BetrVG und §§ 3 ff ArbSchG

T
Timmy

23.03.2015 um 17:22 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort, hat mir schon sehr weitergeholfen. Kann man hier auch das Gewohnheitsrecht geltend machen?

H
Hoppel

23.03.2015 um 17:57 Uhr

@ Timmy

Mit Gewohnheitsrecht hat das rein gar nichts zu tun. Lasst Euch erst gar nicht auf eine solche Diskussion ein, das ist ein Nebenschauplatz, der rein gar nichts zur Konfliktlösung beiträgt.

Wenn die Kollegin aus gesundheitlichen Gründen eine Stehhilfe benötigt, hat der AG seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Siehe auch: http://www.ergonomie-katalog.com/ratgeber/kauf-beratung/erstattung-bezuschussung-rehabilitation.php

Wer hat eigentlich vor Jahren die Kosten für die Stehhilfe übernommen?

T
Timmy

24.03.2015 um 17:51 Uhr

Der Betrieb hatte die Kosten übernommen. Die Stehhilfe wurde aber inzwischen von mehreren MA benutzt und wird deshalb nicht mehr vom AG geduldet. Der AG lenkt nicht ein , wir möchten aber keinen Streit mit dem AG provozieren. Welche Möglichkeit har der AN hier (Gewerkschaftsmitglied). Muss (!?) der BR etwas unternehmen wenn der AG nicht einlenkt oder soll der AN es selbst evtl. einklagen...?

K
Kölner

24.03.2015 um 17:57 Uhr

Äh, entschuldigung? Dem AN, der eine Sitzhöhe braucht wird diese entwendet und ihr wollt 'keinen Streit mit dem AG provozieren'?

T
Timmy

24.03.2015 um 18:00 Uhr

Eine Frage auf meine Frage hilft mir nicht wirklich weiter...

H
Hoppel

24.03.2015 um 18:22 Uhr

@ Timmy

Wie wäre es denn, den ASA bzw. den Betriebsarzt einzuschalten?

Der AG hat also den Anspruch auf Stehhilfe anerkannt und entsprechend die Kosten übernommen. Und jetzt soll die ANSPRUCHSBERECHTIGTE Kollegin leiden, weil auch andere KollegInnen diese Stehhilfe genutzt haben.

Als BR könntet ihr dem AG ja mal das Szenarium schildern, wie es laufen könnte, wenn ihr von Eurem MBR § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG Gebrauch macht ... Wenn alle anderen KollegInnen ihre Arbeit am Empfang nur stehend verrichten sollen, fällt das unter "Ordnung des Betriebs" ...

Und wenn es nicht anders geht, muss es halt auch mal krachen!

T
Timmy

24.03.2015 um 18:24 Uhr

Danke für die Infos

P
Pjöööng

24.03.2015 um 18:26 Uhr

Ich nehme mal an, dass es sich um eine Stehhilfe und nicht um eines Sitzhilfe (das wäre umgangssprachlich dann wohl ein Stuhl oder Hocker) handelt.

Natürlich kann der Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass z.B. die Palastwachen während der Arbeit stehen und nicht sitzen. Ähnliches kann grundsätzlich z.B. für Rezeptionspersonal, Schalterpersonal, Verkaufspersonal, Verkehrspolizisten und ähnliches gelten.

Wenn jetzt innerhalb einer Gruppe bei der das Stehen zum Berufsbild gehört ein AN auf Grund gesundheitlicher Probleme den dringenden ärztlichen Rat erhält, eine Stehhilfe zu benutzen, dann muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers gegen seine Interessen abwägen. Das Ergebnis kann z.B. sein, dass die Rezeptionistin eine Stehhilfe benutzen darf, während der Verkehrspolizist möglicherweise eher in den Innendienst verstezt werden könnte.

Wenn jetzt der Arbeitgeber dem AN die Benutzung der Stehhilfe untersagen will, dann muss er dafür einen Grund haben und die Interessen erneut gegeneinander abgewogen haben. Dass die Stehhilfe auch von anderen AN ebutzt wird, kann eigentlich kein ausreichender Grund sein, hiergegen kann man organisatorische Maßnahmen treffen.

Falls es ausreichende Gründ gegen die Stehhilfe geben sollte (was mir eher unwahrscheinlich erscheint), dann muss der AG Alternativen prüfen. Der BR hat hier auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommt.

K
Kölner

24.03.2015 um 18:49 Uhr

Komm mal mit ner Antwort, warum ihr keinen Streit haben wollt mit dem AG...

T
Timmy

24.03.2015 um 18:58 Uhr

Ein Streit mit dem AG würde doch immer vor dem Gericht landen und das wollen wir unbedingt vermeiden, da wir bislang ein gutes Verhältnis mit dem AG hatten. Kann hier die Gewerkschaft dem MA weiterhelfen?

K
Kölner

24.03.2015 um 19:22 Uhr

Wofür bist du denn BR geworden?

N
nicoline

24.03.2015 um 22:02 Uhr

Maaahann, Kölner, man muss sich doch nicht zwingend immer mit dem AG vor Gericht treffen wollen um eine Daseinsberechtigung als BR zu haben.

Timmy, ich finde, Du hast jetzt ziemlich viele konkrete Antworten erhalten, was für den BR zu tun ist, im Sinne des AN. Man muss sich ja nicht zwingend immer gleich vor Gericht treffen, aber klare Kante sollte man auch als BR schon mal dem AG gegenüber zeigen und da hilft es auch wenig, wenn man versucht, die Gewerkschaft vorzuschieben, damit man als BR, aus Gründen der Konfliktvermeidung, nicht Erscheinung treten muss.

S
Snooker

24.03.2015 um 22:21 Uhr

Und trotz allem ist es eine saudumme Begründung; ob man letzendlich vor Gericht geht oder nicht lassen wir mal dahin gestellt sein. Ob dieser BR sich auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit trauen würde ein Schreiben raus zu hängen mit dem Wortlaut. Leider konnten wir Frau Rückenschmerz nicht weiter helfen in Bezug auf ihrer ihr Zustehenden Stehilfe, da wir uns es als BR mit dem AG nicht verscherzen wollen zu dem wir gerade so ein gutes Verhältnis haben. Sollte Frau Rückenschmerz Aufgrund der Wegnahme der Stehhilfe öffters Krank werden, sollte sie doch dafür nicht alleine AG Herzlos, sondern auch Betriebsrat Nichtstuhend dafür verantwortlich machen, da diese sich entschlossen haben eine evtl. invalidität hier im gegebenen Fall auf mehreren Schultern verteilen will. Im Zweifelsfalle werden vor Gericht oder Einigungsstelle sämtliche MA Nichtsahnung als Zeugen geladen, da diese die Stehielfe auch benutzt haben, aber leider bis zum heutigem Tage keine Schmerzen verspüren konnten.

T
Timmy

24.03.2015 um 22:34 Uhr

Danke für deinen freundlichen Hinweis! In diesem Forum schreibt man um Hilfestellungen zu bekommen, wenn man selber nicht weiter weiß und nicht um auf seine eigene Unfähigkeit hingewiesen zu werden. Stell dir vor es gibt auch BR die noch nicht so viel Praxiserfahrung haben und aus genau diesem Grund hier evtl. auch mal unqualifiziertere Frage stellen. Das solltest auch du akzeptieren, oder bist du schon als BR geboren worden?

S
Snooker

24.03.2015 um 22:38 Uhr

Nichts für ungut Timmy, aber wie sollte man Dich sonst wach rütteln, wenn Du schon nicht auf Kölners Worte hören wolltest.

K
Kölner

24.03.2015 um 22:54 Uhr

Nicoline? Ich bin auch gegen prozesshanselei. Ich glaube auch dass das eine Niederlage eines BR sein kann. Ich bezog mich drauf, dass Timmy die kollegin nicht vertreten will, um Stress mit dem AG zu vermeiden.

Du musst auch ein wenig acht geben, nicht stets etwas Dummes zu unterstellen, wenn man gerade mal die Haltung eines BRM kritisiert.

N
nicoline

24.03.2015 um 23:02 Uhr

Kölner, Du musst auch ein wenig acht geben, nicht stets etwas Dummes zu unterstellen, wenn man gerade mal die Haltung eines BRM kritisiert. Nö, muss ich nicht, weil ich überhaupt nichts Dummes unterstelle. Ich finde nur Deine Diktion in diesem Zusammenhang nicht richtig. Das ich nichts Dummes unterstelle, sollte aus meiner "Ansprache an Timmy" eigentlich klar geworden sein. Musst Du vielleicht auf etwas acht geben....?

K
Kölner

24.03.2015 um 23:15 Uhr

Okay. Ich überlege, was meine diktion bei dir so alles auslöst, um dann Gegenstand eines solchen Beitrags zu werden.

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