Fahrtkostenerstattung Seminar
Hallo zusammen, ich war auf einem Word Kurs mit Beschluss vom BR nach §37 Abs.6 und hatte auch die Kostenübernahme vom AG. Jetzt wollte ich die Fahrtkosten (mit privatem PKW gefahren) abrechnen. Dies lehnt mein AG ab! Begründung: Da der Kurs in der gleichen Stadt stattgefunden hat wo auch mein Arbeitsplatz ist bezahlt er die Fahrtkosten nicht. Ich wäre ja sonst zur arbeit gefahren. Der Kurs hat zwar in der gleichen Stadt stattgefunden, aber am anderen Ende der Stadt! Kursort und Arbeitsort sind somit ja nicht identisch?! Ich bin mit 50% Beschäftigt und mit diesen 50% freigestelltes BR Mitglied. Ich bin für jede Hilfe und Idee dankbar.
Community-Antworten (6)
06.04.2011 um 13:32 Uhr
meines Erachtens kannst du die Fahrtkosten die zwischen Arbeitsstelle und Seminarort angefallen sind abrechnen
06.04.2011 um 14:15 Uhr
Hallo zusammen,
wieso zwischen Arbeitsstelle und Seminarort? Ich war an diesem Tag nicht auf meiner Arbeitsstelle. Ich bin von zu Hause zum Semiar und anschließend wieder nach Hause.
Ich war vor kurzem auf einem anderen Seminar (ein Weg 160km) auch mit Beschluss nach §37 Abs.6 und habe Fahrtkosten von zu Hause zum Seminarort abgerechnet. Alles ohne Probleme.
06.04.2011 um 14:18 Uhr
Meiner Meinung nach, nur die Differenz.
km von zu Hause zum Seminarort minus km von zu Hause zur Arbeitsstelle.
Aber schau mal in deinem AV was da als Erfüllungsort steht, genaue Adresse oder nur die Stadt.
06.04.2011 um 15:17 Uhr
Hallo, wird denn tatsächlich ein Unterschied gemacht zwischen Seminar innerhalb der Stadt des Arbeitsplatzes und außerhalb? So wie ihr das darstellt müssten wir dann ja alle unseren Arbeitsweg von der Strecke zum Seminarort abziehen, egal wohin wir fahren.
Es sei denn, eine solche Vereinbarung wurde in einer BV über Reisekosten festgelegt
Ich bin ein wenig irritiert (was nichts heißen muss)
Gruß PT Netty
06.04.2011 um 17:23 Uhr
Moin!
Die Fahrt zum Seminar ist zu behandeln wie eine Geschäftsreise. Dabei ist es unerheblich, ob das Seminar im selben Ort stattgefunden hat oder in Pakistan.
Die Firma muss die Fahrtkosten tragen, genauso wie das Seminar, die Bewirtung etc.
Grundlage: BetrVG §37 Abs. 6. Zur Not kannst Du bis zur Einigungsstelle damit gehen. Das kostet mehr, als die Fahrtkostenerstattung.
06.04.2011 um 19:53 Uhr
gallocampo hmmm, wenn du mit dieser Meinung nicht so ziemlich alleine bist...
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