Erstellt am 06.04.2011 um 11:32 Uhr von ganther
meines Erachtens kannst du die Fahrtkosten die zwischen Arbeitsstelle und Seminarort angefallen sind abrechnen
Erstellt am 06.04.2011 um 12:15 Uhr von Hondafan
Hallo zusammen,
wieso zwischen Arbeitsstelle und Seminarort? Ich war an diesem Tag nicht auf meiner Arbeitsstelle.
Ich bin von zu Hause zum Semiar und anschließend wieder nach Hause.
Ich war vor kurzem auf einem anderen Seminar (ein Weg 160km) auch mit Beschluss nach §37 Abs.6 und habe Fahrtkosten von zu Hause zum Seminarort abgerechnet. Alles ohne Probleme.
Erstellt am 06.04.2011 um 12:18 Uhr von Northsman
Meiner Meinung nach, nur die Differenz.
km von zu Hause zum Seminarort minus km von zu Hause zur Arbeitsstelle.
Aber schau mal in deinem AV was da als Erfüllungsort steht, genaue Adresse oder nur die Stadt.
Erstellt am 06.04.2011 um 13:17 Uhr von PTNetty
Hallo,
wird denn tatsächlich ein Unterschied gemacht zwischen Seminar innerhalb der Stadt des Arbeitsplatzes und außerhalb?
So wie ihr das darstellt müssten wir dann ja alle unseren Arbeitsweg von der Strecke zum Seminarort abziehen, egal wohin wir fahren.
Es sei denn, eine solche Vereinbarung wurde in einer BV über Reisekosten festgelegt
Ich bin ein wenig irritiert
(was nichts heißen muss)
Gruß
PT Netty
Erstellt am 06.04.2011 um 15:23 Uhr von gallocampo
Moin!
Die Fahrt zum Seminar ist zu behandeln wie eine Geschäftsreise. Dabei ist es unerheblich, ob das Seminar im selben Ort stattgefunden hat oder in Pakistan.
Die Firma muss die Fahrtkosten tragen, genauso wie das Seminar, die Bewirtung etc.
Grundlage: BetrVG §37 Abs. 6. Zur Not kannst Du bis zur Einigungsstelle damit gehen. Das kostet mehr, als die Fahrtkostenerstattung.
Erstellt am 06.04.2011 um 17:53 Uhr von DonJohnson
gallocampo
hmmm, wenn du mit dieser Meinung nicht so ziemlich alleine bist...