Erstellt am 15.03.2015 um 15:46 Uhr von gironimo
Was will er genau bei wem anrechnen?
Erstellt am 15.03.2015 um 16:29 Uhr von Hoppel
@ schnuppimaus
Wenn bei Euch Kurzarbeit herrscht, wird durch die Arbeitsagentur doch auch Kurzarbeitergeld gezahlt ... oder etwa nicht?
Wenn die AU WÄHREND der Kurzarbeit eingetreten ist ...
§ 4 Abs.3 EntFG: "Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2.EntFG"
Greift ein TV können sich daraus abweichende Regelungen ergeben!
Erstellt am 15.03.2015 um 16:34 Uhr von schnuppimaus
also wir haben im monat 20 std. kurzarbeit für jeden Mitarbeiter bestimmt. jetzt war jemand 7 tage krank
also macht das ja 56 std. und die möchte unserer AG auch als kurzarbeit anrechnen.
Erstellt am 15.03.2015 um 16:44 Uhr von Hoppel
Beantworte doch einfach mal Fragen!!!
Bezieht Ihr Kurzarbeitergeld oder nicht? Ich hege erhebliche Zweifel, dass das der Fall ist ...
Und wie kommt es dazu, dass pro Monat 20 Stunden Kurzarbeit für jeden MA bestimmt wurden? Gibt es überhaupt einen BR und eine BV? Greift ein TV?
Erstellt am 15.03.2015 um 16:54 Uhr von schnuppimaus
ja es gibt Kurzarbeitergeld aber halt nur 65 prozent. ja es gibt eine Bv und einenBR
Erstellt am 15.03.2015 um 17:53 Uhr von Hoppel
Naja, was das KUG betrifft, seid ihr rehabilitiert. :-)
Aber wenn sich solche Fragen ergeben, scheint Eure BV doch ziemlich lückenhaft zu sein ...
So sollte IMMER geregelt sein (Zitat aus Muster BV ver.di) :
III. Während des Kurzarbeitszeitraums wird die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von…………Stunden auf ………….Stunden gesenkt.
IV. Die Arbeitszeit wird auf die Wochentage von……….bis……..verteilt. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen ist nach Zustimmung des Betriebsrates auch eine andere Verteilung der gekürzten Arbeitszeit auf die Wochentage möglich.
Oder: Geschäftsleitung und BR werden jeweils unter Einhaltung der tariflichen Ankündi-gungsfrist bekanntgeben, an welchen Tagen des Folgemonats Kurzarbeit geleistet wird.
V. Im Monat……..wird wegen Kurzarbeit im ganzen Betrieb oder in den Abteilungen ………..nicht gearbeitet.
Aber unterm Strich verstehe ich die Frage trotzdem nicht. Ihr werdet doch ein monatliches Gehalt beziehen, dann ist´s doch während der Entgeltfortzahlung vollkommen egal, ob die Kurzarbeit in den Zeitraum der AU eingerechnet wird oder nicht (falls die AU tatsächlich erst WÄHREND der Kurzarbeit eingetreten ist).
Ein Kurzarbeitergeld von 65 % wird von der Arbeitsagentur jedenfalls NICHT gezahlt! Entweder sind es 67 oder 60%; anderes kann aufgrund eines TV gelten. Aber auch die Frage danach wurde nicht beantwortet.
Mehr dazu auf dieser Seite:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta1/~edisp/l6019022dstbai433556.pdf
Erstellt am 15.03.2015 um 18:31 Uhr von Pickel
Der Mitarbeiter wird (in den ersten 6 Wochen) bei AU so gestellt, als wenn er gearbeitet hätte. Er hätte Kurzarbeit gearbeitet. Also bekommt er Kurzarbeit-Gehalt.