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weiter BRV trotz Rente und geringfügig Beschäftigung

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Roland0311
Dez 2022 bearbeitet

Ich BRV und seit 01.12.22 in Rente werde jedoch nahtlos als geringfügig Beschäftigter im Unternehmen tätig sein. Kann ich weiterhin BRV sein?

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Community-Antworten (8)

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DummerHund

01.12.2022 um 11:38 Uhr

Solange du weiterhin nahtlos dort weiter beschäftigt wirst, sehe ich da kein Hinderungsgrund.

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Relfe

01.12.2022 um 13:23 Uhr

Sicher? wenn die Rente den AV beendet muss doch ein neuer AV geschlossen werden, damit wäre der Kollege ausgeschieden aus dem Betrieb und wieder neu eingestellt worden.

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DummerHund

01.12.2022 um 13:39 Uhr

@Relfe Da bin ich bei dir, deshalb hatte ich extra nahtlos geschrieben.

M
Moreno

01.12.2022 um 19:36 Uhr

Bei nahtlos bin ich auch der Meinung, dass es geht. Wenn aber die Rente den AV beendet dann nicht. Ist nur die Frage ob das Gremium einen BRV haben möchte der fast nie da ist?

G
GabrielBischoff

02.12.2022 um 14:47 Uhr

Der BRV hat ja jetzt extra viel Zeit für sein Ehrenamt. :D

R
Relfe

02.12.2022 um 15:11 Uhr

na der Knackpunkt ist genau dieses "nahtlos", ich glaube das nennt sich "juristische Sekunde" und das muss ggf. anwaltlich geklärt werden, damit die BR-Beschlüsse nicht angreifbar werden. Also nur weil Gremium und AG damit einverstanden sind, würde auch nix nützen.

C
celestro

02.12.2022 um 16:26 Uhr

wurde hier:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/106374/darf-die-brv-noch-ihr-amt-ausueben

schon mal diskutiert und zumindest die "Mehrheit" nahm an, das diese "jusristische Sekunde" keine Rolle spielt.

D
DummerHund

02.12.2022 um 18:26 Uhr

Wurde der TZ Vertrag auf TZ vor Ablauf des Vollzeit Vertrages Unterschrieben gibt es keine juristische Sekunde. Hier ändert sich dann lediglich die Form der Beschäftigung.

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