Erstellt am 12.03.2015 um 18:51 Uhr von AlterMann
Hallo Clarence,
ob Ihr bei der Samstagsarbeit in der Mitbestimmung seid, liegt vor Allem daran, wie in Eurem Betrieb die betriebsüblichen Arbeitszeiten geregelt sind.
Auf jeden Fall seid Ihr aber in der Mitbestimmung bei den dadurch entstehenden Überstunden.
Erstellt am 13.03.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
Der BR ist sowohl bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, als auch bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Wochenarbeitszeit in der Mitbestimmung. (§ 87 BetrVG)
Wenn Ihr also nicht gerade eine BV habt (wie AlterMann schon schreibt), die die Verteilungsgrundsätze regelt, müsst Ihr Euer o.k. geben.
Vorgehensweise: 1. Den AG auffordern, Eure Mitbestimmung zu beachten und es zu unterlassen, Arbeitszeiten ohne Zustimmung des BR festzulegen und anzuordnen.
Reagiert der AG nicht: § 23 Abs. 3 BetrVG anwenden.
Erstellt am 14.03.2015 um 04:38 Uhr von Clarence
Danke! Mit eure Antworten (Hinweiß auf die §87 BetrVG und §23) habt ihr mir bestätigt dass wir als BR unsere Arbeit, bisher und zumindest was die Mitbestimmung angeht, nicht richtig gemacht haben, Wochenarbeitszeit im MTV ja, BV dazu nein.
Wir befinden uns noch in der Selbstfindungsphase, alte und neue Mitglieder, wo die BR Arbeit nicht rund läuft, leider wird viel noch von der alten BRM gebremst.
Die neuen BRM haben schon ihre ersten Schulungen besucht und bringen viel Elan, mehr Wissen, Interesse und Impulse mit, während die alten BRM kaum bis keine Schulungen besucht haben und auch jetzt nicht welche besuchen wollen.
Gebe die Hoffnung nicht auf dass wir,mit der Zeit, etwas bewegen werden und jrgendwan doch einen guten BR werden können.
Erstellt am 03.12.2018 um 16:02 Uhr von Tosh23
Hallo Clarence.
Wie ist denn die Geschichte jetzt weiter gegangen?
BV?
Gericht?
Erstellt am 03.12.2018 um 16:56 Uhr von celestro
Meinst Du, nach 3,5 Jahren wirst Du davon nochmal hören ?
Erstellt am 04.12.2018 um 07:59 Uhr von Tosh23
Ich find das halt immer geschickt, wenn man dann den Fall auch für die "Allgemeinheit" abschließt mit vielleicht hilfreichen Informationen...
Wenn man schon Hilfe in Anspruch nimmt.
Erstellt am 04.12.2018 um 14:43 Uhr von Clarence
.. nach 3,5 Jahren, und mit wesentlich mehr Erfahrung, kann ich hier Abschließend für die Allgemeinheit schreiben:
- damals hatten wir keine BV abgeschlossen.
- der damalige Betriebsrat hat letzendlich, nach internen Konflikten, die Mitbestimmung schriftlich gefordert. Wir haben damals ein Paar Schreiben von Fachanwalt aufsetzten lassen (Androhung mehreren Unterlassungsanzeigen)
- mittlerweile ist das kein Thema mehr, neuer Betriebsrat, andere Vorgehensweise. Läuf:)