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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Fragen zu Themen

M
MarcelP
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

mal ne Frage aus dem Arbeitsrecht: Ein Mitarbeiter hat ein AV als Produktionsarbeiter, wird aber seit 10 Jahren als Mühlenfahrer eingesetzt, jetzt möchte er aber wieder als Produktionsarbeiter eingesetzt werden.

Punkt hierbei ist wohl der Lohn, Ihm wurde Angeboten den Lohn um 2,50€ zu Senken und dann wieder als Produktionsarbeiter arbeiten zu können. Finde das ist ja nicht Rechtens und auch nicht möglich, würde nur gehen mit einer Änderungskündigung. Normal darf er mit dem gleichen Lohn die Abteilung wechseln!

Mein BRV meint das wäre durchaus möglich, Abteilung wechseln und weniger Geld zu bekommen!

Wer hat nun Recht?

Dann würde ich gerne mal wissen, wer von euch seine Familie mit auf Schulungen nimmt und was da zu beachten gilt?

:) Marcel

1.25006

Community-Antworten (6)

P
Pickel

11.03.2015 um 18:20 Uhr

" Normal darf er mit dem gleichen Lohn die Abteilung wechseln!"

Wer sagt das?

K
Kölner

11.03.2015 um 18:44 Uhr

Ich würde auch nicht zwingend davon ausgehen, dass nach 10 Jahren eine Art Rückkehrrecht bestünde. Konkretisiert hat sich das AV ja als Mühlenfahrer.

Was die Familienmitnahme auf Seminar betrifft: Da ist ein Snooker der allerbeste Ansprechpartner. Ich kann nur sagen, dass man auf Kosten des AG ein Seminar besucht, abends seine gesamte (?) Familie um sich haben will. Das kann kein anderer AN und man sollte sich schwer überlegen, ob man hier meint privates und dienstliches Vermischen zu müssen. Und ich rede jetzt nicht davon, dass man im Notfall sein Kind betreuen lassen muss und deswegen auf Seminar eine Nanny braucht. Auch ist dann wohl eher ein Seminar in der Nähe des Arbeitsortes zu bevorzugen, da der Austausch mit den Kollegen ja eher wegfällt am Abend.

G
gironimo

11.03.2015 um 20:18 Uhr

Wenn der Kollege selbst einen anderen Arbeitsplatz haben will (so verstehe ich die Frage) und der AG bietet ihm einen an für 2,50 weniger, braucht er ihn ja nicht zu nehmen. Nimmt er ihn, ist er auch mit dem geringeren Gehalt einverstanden.

Was anderes wäre es, wenn der AG den Kollegen versetzen will.

G
gironimo

11.03.2015 um 20:20 Uhr

zu 2 >

Würde ich nicht tun; ich will ja auch am Abend noch mit den Kollegen diskutieren. Erlebe es aber immer wieder.

M
Moreno

11.03.2015 um 21:39 Uhr

Ist doch logisch das er weniger Geld bekommt wenn er wieder in die alte Tätigkeit zurück möchte anders wäre es wenn der AG dies will. Die Frau mit auf Seminar mitnehmen??? Nimmt Ihr auch Bier nach Bayern mit? ;-)

A
AlterMann

11.03.2015 um 22:37 Uhr

Grundsätzlich kann man ja alles vereinbaren. Wenn der AG ihm den alten Arbeitsplatz gegen Lohneinbußen anbietet, und der AN annimmt, dann haben die beiden sich geeinigt, und der BR ist außen vor. Mich würde aber mal interessieren, ob der Kollege damals beim Wechsel von Produktionsmitarbeiter zu Mühlenfahrer mehr Lohn bekommen hat. Wenn nein, würde ich das Angebot des AG nach Möglicheit dankend ablehnen und mal fragen, warum ich all die Jahre eine höherwertige Tätigkeit ohne Lohnsteigerung ausgeübt habe.

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