Hallo,
habe eine Frage, die uns als Betriebsrat beschäftigt.
In unserer Firma (280MA) gibt es auch eine Instandhaltung. (Schlosser und Elektriker)
Diese arbeitet seit ich denken kann im drei-Schicht-Betrieb. (auch im AV schriftlich verankert)
Dort haben nun zwei der darin beschäftigten MA (30 Jahre alt, Elektriker) ein ärztliches Attest abgegeben in denen im einen die "Empfehlung" zur Tagschicht steht und im anderen die Aufforderung zur Tagschicht steht. (beides Gesundheitsbedingt)
Jetzt ist der AG an den BR heran getreten, weil er die dritte Schicht in Gefahr sieht. Wir haben vor ein paar Wochen schon zwei MA aus der Produktion in die Instandhaltung versetzt um der stark angespannten Personalsituation gerade bei den Elektrikern, entgegen zu wirken. Einer Einstellung können wir derzeit produktionstechnisch nicht zustimmen. (wir sind derzeit eher Beschäftigt auf Grund der schlechten Auslastung Entlassungen zu vermeiden)
Bevor einer mich hier Maßregelt...ich kenne das Urteil des BAG vom 09.04.2014 – 10 AZR 637/13
Aber wir haben hier eine schwierige Situation. Schon in den Osterferien können wir die dritte Schicht nicht mehr mit Elektrikern besetzen. Und die einzulernenden Kollegen brauchen ca. 1,5 Jahre um halbwegs Fit zu sein.
Wie können wir reagieren oder wie sieht es rechtlich in unserem Fall aus?
Danke für eure Antworten.