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Stunden abbauen

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RobertO
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich bin BRV und leider haben wir im Moment nicht genug Arbeit. Nun sollen Stunden abgebaut werden. Bei MA mit Überstunden im GLZ-Konto ist das ja kein Problem doch was ist mit MA die keine Möglichkeiten hatten Überstunden aufzubauen oder die Bereits im Minus sind?

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Community-Antworten (6)

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Dezibel

09.03.2015 um 11:58 Uhr

Wie ist das denn in der BV zur Gleitzeit geregelt?

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gironimo

09.03.2015 um 11:58 Uhr

Die können auch nicht abbauen. Darum solltet Ihr auch keiner 1:1 Verrechnung beim Abbau zustimmen.

Eine Hand wäscht die andere. Wenn schon das Betriebsrisiko zum Teil vom AN übernommen werden soll, sollte ein Bonbon dabei herausspringen.

K
Kölner

09.03.2015 um 15:03 Uhr

Bevor die Minusstunden biblische Ausmaße annehmen würde ich den AG bitten, über eine BV Kurzarbeit zu verhandeln...

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RobertO

09.03.2015 um 17:32 Uhr

Habe das Übersehen mitzuteilen. Ja wir haben eine BV: ...Negative Zeitsalden können bis maximal 200 Stunden entstehen. Weiter hatten wir Vereinbart:
Zeitausgleich: Der Zeitausgleich ist grundsätzlich in das Ermessen der MitarbeiterInnen gelegt, soweit ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist. Der Zeitausgleich kann stundenweise oder arbeitstäglich auch in Verbindung mit Urlaub erfolgen. Zeitausgleich in ganzen Tagen ist wie Urlaub zu beantragen und zu genehmigen. MitarbeiterInnen und Vorgesetzte verfügen jederzeit über das Initiativrecht, entsprechend des Arbeitsanfalls, die Arbeitsleistung bzw. den Zeitausgleich gemeinsam zu planen. .... Bei 50 und 100h wird ein Planungsgespräch angesetzt.... Diese BV wurde schon 2002 von meinen Vorgängern gemacht. zu dieser Zeit war genügend Arbeit vorhanden, so dass prinzipiell das Negativstunden nicht wirklich in Betracht gezogen worden sind und wie ich finde das ungenügend ist. Momentan zeichnet sich evtl. eine zusätzliche BV ab in der MA die nicht die Möglichkeit haben innerhalb eines Jahres diese Stunden wieder aufzubauen... das Konto dann wieder auf 0 gesetzt wird. (Bonbon ala gironimo) Ist aber noch nicht soweit und ob der AG da mitspielt werden wir sehen. Kurzarbeit ist noch nicht geplant

R
Rattle

10.03.2015 um 13:56 Uhr

ansonsten kommt nur noch § 615 BGB in Betracht, und die BV darf nicht schlechter gestellt sein wie das gesetzlich Vorgegebene.

A
Angie

10.03.2015 um 13:59 Uhr

Wir haben gerade Kurzarbeit bei der AfA beantragt. In unserer BV sind minus 40 Stunden die aber bis jetzt nur von den AN ebansprucht wurden. Laut Aussage der AfA müssen alle zuerst die minus 40 Stunden nehmen bevor die Firma Kurzarbeit beantragen kann.

LG Angie

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