Erstellt am 09.03.2015 um 10:58 Uhr von Dezibel
Wie ist das denn in der BV zur Gleitzeit geregelt?
Erstellt am 09.03.2015 um 10:58 Uhr von gironimo
Die können auch nicht abbauen. Darum solltet Ihr auch keiner 1:1 Verrechnung beim Abbau zustimmen.
Eine Hand wäscht die andere. Wenn schon das Betriebsrisiko zum Teil vom AN übernommen werden soll, sollte ein Bonbon dabei herausspringen.
Erstellt am 09.03.2015 um 14:03 Uhr von Kölner
Bevor die Minusstunden biblische Ausmaße annehmen würde ich den AG bitten, über eine BV Kurzarbeit zu verhandeln...
Erstellt am 09.03.2015 um 16:32 Uhr von RobertO
Habe das Übersehen mitzuteilen. Ja wir haben eine BV: ...Negative Zeitsalden können bis maximal 200 Stunden entstehen.
Weiter hatten wir Vereinbart:
Zeitausgleich: Der Zeitausgleich ist grundsätzlich in das Ermessen der MitarbeiterInnen gelegt, soweit ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist.
Der Zeitausgleich kann stundenweise oder arbeitstäglich auch in Verbindung mit
Urlaub erfolgen. Zeitausgleich in ganzen Tagen ist wie Urlaub zu beantragen und zu
genehmigen.
MitarbeiterInnen und Vorgesetzte verfügen jederzeit über das Initiativrecht,
entsprechend des Arbeitsanfalls, die Arbeitsleistung bzw. den Zeitausgleich
gemeinsam zu planen. .... Bei 50 und 100h wird ein Planungsgespräch angesetzt....
Diese BV wurde schon 2002 von meinen Vorgängern gemacht. zu dieser Zeit war genügend Arbeit vorhanden, so dass prinzipiell das Negativstunden nicht wirklich in Betracht gezogen worden sind und wie ich finde das ungenügend ist.
Momentan zeichnet sich evtl. eine zusätzliche BV ab in der MA die nicht die Möglichkeit haben innerhalb eines Jahres diese Stunden wieder aufzubauen... das Konto dann wieder auf 0 gesetzt wird. (Bonbon ala gironimo)
Ist aber noch nicht soweit und ob der AG da mitspielt werden wir sehen.
Kurzarbeit ist noch nicht geplant
Erstellt am 10.03.2015 um 12:56 Uhr von Rattle
ansonsten kommt nur noch § 615 BGB in Betracht, und die BV darf nicht schlechter gestellt sein wie das gesetzlich Vorgegebene.
Erstellt am 10.03.2015 um 12:59 Uhr von Angie
Wir haben gerade Kurzarbeit bei der AfA beantragt. In unserer BV sind minus 40 Stunden die aber bis jetzt nur von den AN ebansprucht wurden.
Laut Aussage der AfA müssen alle zuerst die minus 40 Stunden nehmen bevor die Firma Kurzarbeit beantragen kann.
LG
Angie