Erstellt am 08.03.2015 um 10:26 Uhr von gironimo
Na da ist es ja mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht weit her. Meldet eigentlich Euer Chef seine Besucher bei Euch an?
Wenn Ihr das Gespräch für erforderlich haltet, könnt Ihr hinzuziehen wen Ihr wollt (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da ja keine kosten entstehen, muss der AG auch nicht vorher zustimmen.
Wenn Du keinen "Zoff" willst, beschleißt den Besuch der BG und fahrt hin, oder trefft Euch irgendwo.
Erstellt am 08.03.2015 um 11:14 Uhr von jeffreyj
Danke gironimo, (Wir haben schon mal mit einander gechattet) Wir wollten im Moment nicht nach vorne Treten mit irgendwelch Behörde im Hintergrund. Wir wollten uns wirklich Beraten lassen. Jetzt hat er ein Nerv getroffen und es geht ums Prinzip, jetzt. Wir gehen nicht aus dem Weg und uns woanders treffen. Wir stehen gerade da und bestehen auf unseren Rechten. Wir möchten nicht auswichen. Wir möchten aber erst sicher sein :)
Erstellt am 08.03.2015 um 11:27 Uhr von Kölner
Ich kann das Ansinnen des AG durchaus verstehen...
Erstellt am 08.03.2015 um 11:33 Uhr von jeffreyj
Danke Kölner, bitte etwas ausführlicher. Ich verstehe nicht.
Erstellt am 08.03.2015 um 11:40 Uhr von Kölner
Naja. Der AG wittert einen Affront, sieht die Gefahr, dass der BR Dinge aus dem Betrieb der BG erzählt. Diese habt ihr (selbstredend) natürlich erst einmal intern zu klären.
Zumal: Die BG ist die vom AG zwingend zu zahlende Unfallversicherung der AN! Jedes bisher noch nicht bekannte Risiko im Betrieb, kann für den AG teuer werden.
Geht den Weg umgekehrt: Stellt dem AG die Fragen, die ihr stellen wollt. Bekommt ihr keine hinreichende Antwort, geht es mit Ankündigung zur BG.
Erstellt am 08.03.2015 um 11:48 Uhr von jeffreyj
Danke Kölner, aber aus ein Vermutung kann/darf er der BR nicht verhindern. Er weis es eben nicht, hat aber angst.
Nach:
§ 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Sowie ich diesen Paragraph verstehe, dürfen wir uns Beraten lassen, egal wir wem zahlt. Oder?
Erstellt am 08.03.2015 um 12:36 Uhr von Dezibel
Und nun lest euch noch einmal die Antwort vom Kölner durch ... oh manno ...
Erstellt am 08.03.2015 um 17:03 Uhr von jeffreyj
Klar wäre dies ein Möglichkeit. Mann gibt nach und lässt den AG der BR bremsen. Wie sollte dann der BR jemals sich Respekt verschaffen. Wenn mann in Recht ist, dann.......setzt mann sich durch oder?...........oh manno..........
Erstellt am 08.03.2015 um 17:35 Uhr von Kölner
Oh manno.
Du hast grundlegendes zur br Arbeit noch nicht verstanden.
Du willst respekt? Verhalte dich so, dass du Urteils und gesetzeskonform handelst und unterlasse es, Kindergarten zu spielen.
Erstellt am 08.03.2015 um 18:10 Uhr von jeffreyj
Danke Kölner,
Wo siehst du ein grundlegendes Verständnis Lücke?
Gesetzeskonform ist wie im Antwort 6.
Was meinst du mit dem Kindergarten spielen?
Erstellt am 09.03.2015 um 07:59 Uhr von Dezibel
> Sowie ich diesen Paragraph verstehe, dürfen wir uns Beraten lassen, egal wir wem zahlt. Oder?
Ja, da hast Du das eben nicht verstanden.