Guten morgen liebe Kollegen,

ich habe folgende Frage: Wir arbeiten im sozialen Bereich in Wechselschicht (6Tage Woche). Meine Frage lautet. Wieviele Tage ist es möglich am Stück zu arbeiten bevor man das Arbeitszeitschutzgesetz verletzt. Mich interessiert die Frage insbesondere in Bezug auf die Berufsgenossenschaft und ab wann diese sich weigert Kosten aus Arbeits_ und Wegeunfällen zu tragen.

Grüße,

Coolidge