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Toilettenbesuch - bei Unfall nicht über die Berufsgenossenschaft versichert?

D
DirkZ
Jan 2018 bearbeitet

Jemand erzählt mir das man beim Toilettenbesuch nicht über die Berufsgenossenschaft versichert ist, falls man dort einen Unfall hat. Wer hat schon einmal solch eine Frage beantwortet? gruß Dirk

6.00902

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

05.12.2009 um 15:14 Uhr

DirkZ, innerhalb der Toilette und während der Verrichtung ist man nicht unfallversichert. Auf dem Weg dorthin bzw. zurück tritt die Unfallversicherung wieder ein.

E
Erwin

05.12.2009 um 15:35 Uhr

@DirkZ

also nicht statt dem Toi-Papier die Toi-Bürste benutzen, dass wäre dan kein Arbeitsunfall und nicht versichert ;-))

Das Gleiche gilt übrigens für die Betriebskantiene, der Weg ist der Aufenthalt nicht. Also auch hier, wer mit Messer und Gabel nicht richtig umgehen kann, hat Pech gehabt.

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