Erstellt am 05.12.2009 um 14:14 Uhr von ridgeback
DirkZ,
innerhalb der Toilette und während der Verrichtung ist man nicht unfallversichert.
Auf dem Weg dorthin bzw. zurück tritt die Unfallversicherung wieder ein.
Erstellt am 05.12.2009 um 14:35 Uhr von erwin
@DirkZ
also nicht statt dem Toi-Papier die Toi-Bürste benutzen, dass wäre dan kein Arbeitsunfall und nicht versichert ;-))
Das Gleiche gilt übrigens für die Betriebskantiene, der Weg ist der Aufenthalt nicht. Also auch hier, wer mit Messer und Gabel nicht richtig umgehen kann, hat Pech gehabt.