Berufsgenossenschaft
Der Arbeitgeber hat eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft durchführen lassen und einen Maßnahmenkatalog bekommen, der dem Betriebsrat vorliegt. Darf der Betriebsrat diesen Katalog veröffentlichen / den Mitarbeitern zur Verfügung stellen?
Community-Antworten (3)
27.10.2010 um 13:13 Uhr
. . . die Antwort steht schon in der Fragestellung. Der Arbeitgeber, nicht der BR hat diese Begehung durchführen lassen. Wenn er Euch dann den Maßnahmekatalog zur Information und Wahrnehmung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zugehen lässt, kann es nicht Eure Aufgabe sein, für Veröffentlichung zu sorgen . . .
27.10.2010 um 13:51 Uhr
...hätte also der BR die Begehung erzwungen, wäre es an ihm, die Ergebnisse zu veröffentlichen?
27.10.2010 um 14:09 Uhr
Der Maßnahmenkatalog ist kein Geheimnis - insofern - tut was ihr wollt. Ich würde aber lieber darauf drängen, das die Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden anstatt die Kollegen narrisch zu machen. Wenn der AG nicht bereit ist die Fehler abzustellen, kann man die Kollegen immer noch ins Boot holen, z.B. in einem Bericht zur Arbeitssicherheit während der Betriebsversammlung. Da hat man doch gleich ein schönes Thema mit Pfeffer.....
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