Erstellt am 27.10.2010 um 11:13 Uhr von wölfchen
. . . die Antwort steht schon in der Fragestellung. Der Arbeitgeber, nicht der BR hat diese Begehung durchführen lassen. Wenn er Euch dann den Maßnahmekatalog zur Information und Wahrnehmung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zugehen lässt, kann es nicht Eure Aufgabe sein, für Veröffentlichung zu sorgen . . .
Erstellt am 27.10.2010 um 11:51 Uhr von Berufsgenosse
...hätte also der BR die Begehung erzwungen, wäre es an ihm, die Ergebnisse zu veröffentlichen?
Erstellt am 27.10.2010 um 12:09 Uhr von rkoch
Der Maßnahmenkatalog ist kein Geheimnis - insofern - tut was ihr wollt. Ich würde aber lieber darauf drängen, das die Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden anstatt die Kollegen narrisch zu machen. Wenn der AG nicht bereit ist die Fehler abzustellen, kann man die Kollegen immer noch ins Boot holen, z.B. in einem Bericht zur Arbeitssicherheit während der Betriebsversammlung. Da hat man doch gleich ein schönes Thema mit Pfeffer.....