Vergütung Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
Hallo,
ich bin zur Betriebsratswahl aufgestellt. Bin Halbtagskraft. Die anderen Kandidaten sind Vollzeitbeschäftigte und die BR-Sitzungen werden voraussichtlich außerhalb meiner Arbeitszeit stattfinden. Da Betriebsratsamt = Ehrenamt werde ich also für diese Zeit nicht bezahlt, oder steht mir eine Vergütung zu?
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (4)
05.03.2015 um 11:08 Uhr
dazu im § 37 Abs. 3 BetrVG:
Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
04.03.2015 um 21:45 Uhr
Wenigstens ein Zeitausgleich für die außerhalb der persönlichen AZ geleistete BR-Arbeit.
05.03.2015 um 09:45 Uhr
Wen die Sitzungen nicht in deine Arbeitszeit fallen, (man könnte dies Berücksichtigen). Bekommst du deine Zeit Gutgeschrieben und falls du extra zur Sitzung Fahren musst auch diese Kosten.
Gruß
05.03.2015 um 22:29 Uhr
Herzlichen Dank für die informative Hilfe!!
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