Erstellt am 04.03.2015 um 20:45 Uhr von Kölner
Wenigstens ein Zeitausgleich für die außerhalb der persönlichen AZ geleistete BR-Arbeit.
Erstellt am 05.03.2015 um 08:45 Uhr von Tulpe
Wen die Sitzungen nicht in deine Arbeitszeit fallen, (man könnte dies Berücksichtigen). Bekommst du deine Zeit Gutgeschrieben und falls du extra zur Sitzung Fahren musst auch diese Kosten.
Gruß
Erstellt am 05.03.2015 um 10:08 Uhr von gironimo
dazu im § 37 Abs. 3 BetrVG:
Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Erstellt am 05.03.2015 um 21:29 Uhr von Himbeere
Herzlichen Dank für die informative Hilfe!!