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Vergütung Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit

H
Himbeere
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin zur Betriebsratswahl aufgestellt. Bin Halbtagskraft. Die anderen Kandidaten sind Vollzeitbeschäftigte und die BR-Sitzungen werden voraussichtlich außerhalb meiner Arbeitszeit stattfinden. Da Betriebsratsamt = Ehrenamt werde ich also für diese Zeit nicht bezahlt, oder steht mir eine Vergütung zu?

Herzlichen Dank für die Hilfe!

1.31004

Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

05.03.2015 um 11:08 Uhr

dazu im § 37 Abs. 3 BetrVG:

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

K
Kölner

04.03.2015 um 21:45 Uhr

Wenigstens ein Zeitausgleich für die außerhalb der persönlichen AZ geleistete BR-Arbeit.

T
Tulpe

05.03.2015 um 09:45 Uhr

Wen die Sitzungen nicht in deine Arbeitszeit fallen, (man könnte dies Berücksichtigen). Bekommst du deine Zeit Gutgeschrieben und falls du extra zur Sitzung Fahren musst auch diese Kosten.

Gruß

H
Himbeere

05.03.2015 um 22:29 Uhr

Herzlichen Dank für die informative Hilfe!!

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