Hallo Kollegen,
hab da mal eine Frage zur Spätschichtzuschläge.
Bei uns im Betrieb wird seit mehr als 15 Jahren 25% Zuschlag von der ersten Stunde der Spätschicht gezahlt.Seit 10Jahren haben wir eine BV zur Flexiblisierung der Arbeitszeit in der steht das die Spät-,Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit gemäß §6 des Manteltarifvertrages gezahlt wird.Trotzdem hat der Arbeitgeber weiter 25% gezahlt.Jetzt möchte der Arbeitgeber nur noch die üblichen Zuschläge zahlen,mit der Begründung er hätte nicht gewusst das 25% zuschlag mehr sind als der Tarif.Kann er jetzt ohne weiteres diese 25% streichen und nur noch nach Tarif zahlen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Dankbar