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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übertarifliche Spätschichtzulagen kürzen

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MarkusMeck
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, hab da mal eine Frage zur Spätschichtzuschläge. Bei uns im Betrieb wird seit mehr als 15 Jahren 25% Zuschlag von der ersten Stunde der Spätschicht gezahlt.Seit 10Jahren haben wir eine BV zur Flexiblisierung der Arbeitszeit in der steht das die Spät-,Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit gemäß §6 des Manteltarifvertrages gezahlt wird.Trotzdem hat der Arbeitgeber weiter 25% gezahlt.Jetzt möchte der Arbeitgeber nur noch die üblichen Zuschläge zahlen,mit der Begründung er hätte nicht gewusst das 25% zuschlag mehr sind als der Tarif.Kann er jetzt ohne weiteres diese 25% streichen und nur noch nach Tarif zahlen? Für eine schnelle Antwort wäre ich Dankbar

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Community-Antworten (1)

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gironimo

04.03.2015 um 12:21 Uhr

Könnte sein, dass die bisherige BV am § 77 Abs. 3 BetrVG scheitert. Das kommt genau auf das Formulierte an. Ihr müsstet das ggf. einmal mit der Gewerkschaft besprechen. Vielleicht bietet der Tarif auch die Möglichkeit abweichender betrieblicher Regelungen.

Sonst habt Ihr wenig direkte Einflussmöglichkeiten als BR, das mehr gezahlte ist ja eine freiwillige Leistung. Ihr könntet natürlich die ganze BV kündigen und hoffen über Verhandlungen mit starreren Zeiteinteilungen Leidensdruck aufzubauen.

Aber ob das den Erfolg bietet.

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