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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Tag trotz tariflicher Regelung erst nach dem 3. Tag

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Tarifvertrag ist geregelt, dass man ab dem 3. Tag einen Krankenschein vorlegen muss. Jetzt möchte unser Arbeitgeber von einem Azubi der nachweislich länger als 42 Tage krank war (ausschliesslich im Betrieb und nicht in der Berufsschule) den Schein ab dem 1. Tag seiner Erkrankung. LG

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

04.03.2015 um 11:28 Uhr

Das geht dann nur, wenn der Tarif eine entsprechende Regelung enthält, die dem AG dies zulässt.

Stichwort Öffnungsklausel

Wenn die besteht, dürfte der AG es, wenn es ein absoluter Einzelfall wäre. Ansonsten käme dann erst die Mitbestimmung des BR an die Reihe.

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