Erstellt am 04.03.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Das Problem könnt Ihr leicht vom Tisch bekommen, indem Ihr den AG auf den § 77 Abs. 3 BetrVG verweist und anmerkt, dass Ihr diesbezüglich nicht befugt seid zu verhandeln.
Erstellt am 04.03.2015 um 17:03 Uhr von brverdi
Hallo BR, sollte es dennoch zur Kürzung eine Mehrheit der zustimmung geben, kann ich nur empfehlen die Organisierten Mitglieder zur ihrer Gewerkschaft zu gehen und gegebenfalls einklagen.
Eine Betriebliche Übung liegt hier nicht vor, es Steht ja im Tarifvertrag.
Gibt denn der AG ürgentwelche Gründe an warum er kürzen muss ?
Dann sollte er mal mit seinen AG Verband sprechen, bevor er das vor hat.
Erstellt am 04.03.2015 um 17:38 Uhr von Kölner
Sind diese tariflichen Zahlungen vielleicht ein dispositives recht?
Erstellt am 09.03.2015 um 10:35 Uhr von morgaina
@gironimo: Das wird das Einfachste sein ohne sich auf Diskussionen einzulassen.
@ brverdi: Die Zahlungen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit stehen eben nicht im Tarifvertrag. Daher die Frage, ob es sich um eine betriebliche Übung handelt, wenn diese freiwillig seit ca. dem Jahr 2000 an alle Betroffenen bezahlt wurde.