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Betriebsvereinbarung zusimmen obwohl Verstoß gegen TdL oder betriebl. Übung?

M
Morgaina
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um eine tariflich geregelte Jubiläumsgratifikation. Tarifvertrag schreibt klar erstmalig nach 20 Jahren 350 € Gratifikation vor. Bisher (in den letzten 15-20 Jahren) wurde an alle betroffenen Mitarbeiter 100 € bereits nach 10 Jahren bezahlt.

  1. Liegt hier eine betriebliche Übung vor?

AG will nun eine Betriebsvereinbarung in der die 10 Jahre mit 100 € Zahlung schriftlich geregelt sind und im Gegenzug bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit nur 300 € zahlen statt der tariflich vorgeschriebenen 350 €.

Für mich als BR ganz klar Gesetzesverstoß, kann so nicht zugestimmt werden. Was meint ihr?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

04.03.2015 um 10:22 Uhr

Das Problem könnt Ihr leicht vom Tisch bekommen, indem Ihr den AG auf den § 77 Abs. 3 BetrVG verweist und anmerkt, dass Ihr diesbezüglich nicht befugt seid zu verhandeln.

B
brverdi

04.03.2015 um 18:03 Uhr

Hallo BR, sollte es dennoch zur Kürzung eine Mehrheit der zustimmung geben, kann ich nur empfehlen die Organisierten Mitglieder zur ihrer Gewerkschaft zu gehen und gegebenfalls einklagen.

Eine Betriebliche Übung liegt hier nicht vor, es Steht ja im Tarifvertrag.

Gibt denn der AG ürgentwelche Gründe an warum er kürzen muss ?

Dann sollte er mal mit seinen AG Verband sprechen, bevor er das vor hat.

K
Kölner

04.03.2015 um 18:38 Uhr

Sind diese tariflichen Zahlungen vielleicht ein dispositives recht?

M
Morgaina

09.03.2015 um 11:35 Uhr

@gironimo: Das wird das Einfachste sein ohne sich auf Diskussionen einzulassen.

@ brverdi: Die Zahlungen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit stehen eben nicht im Tarifvertrag. Daher die Frage, ob es sich um eine betriebliche Übung handelt, wenn diese freiwillig seit ca. dem Jahr 2000 an alle Betroffenen bezahlt wurde.

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