Befristungsgrund "ungeklärte Haushaltslage" - soll der BR einem solchen Aarbeitsvertrag zusimmen um gegebenfalls einen unbefristeten Arbeitsvertrag daraus erstreiten zu können
In unserem Betrieb werden häufig Befristungen mit "ungeklärter Haushaltslage" begründet. Besonders häufig enden dabei die Befristungen zum Jahresabschluß. Es sind dabei auch öfters Teilbefristumgen mit einem bestimmten 'Stellenprozentsatz" Hat jemand Erfahrung, ob dieser Befristungsgrund rechtlich angefochten werden kann. D.h. soll der BR einem solchen Aarbeitsvertrag zusimmen um gegebenfalls eine unbefristeten Arbeitsvertrag daraus erstreiten zu können?
Community-Antworten (1)
28.11.2008 um 11:04 Uhr
So wie ich den § 14 TzBfG verstehe, wäre dieses kein Grund der unter den Abs. 1 fällt (sachlichen Grund gerechtfertigt). Ihr könntet durch die Gewerkschaft einmal diese ArbV prüfen lassen. Besser wäre jedoch noch ein Betroffener wäre Mitglied in der Gewerkschaft (was eigentlich allen AN nur anzuraten wäre, fast sollt es sogar ein Muss für alle AN sein, denn sie nehmen ja auch gerne Loherhöhungen in Anspruch) und würde prpfen lassen, ob hier ggf. wegen falscher Befristung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.
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