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Betriebl. Übung ...

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PetraB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir mal jemand anhand der folgenden beiden Beispiele sagen, bei welchem es sich um eine betriebl. Übung handelt ?

a) zeitl. befristete BV über Gleitzeit ist angelaufen. Nachwirkung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitgeber führt aber die Gleitzeit 10 Jahre lang weiter durch.

b) Betriebskantine wird geschlossen, von da an holt ein MA 10 Jahre lang morgens für die Belegschaft belegte Brötchen mit dem Firmenwagen bei naheliegender Bäckerei.

Danke und Gruß Petra

1.09106

Community-Antworten (6)

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DonJohnson

13.12.2010 um 21:01 Uhr

Was ist genau nun deine Frage? ich raffe es gerade nciht.... besonders B und A ist aber sowas von fern der Realität....

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PetraB

13.12.2010 um 21:14 Uhr

Naja, die Frage ist,

ob bei a) die Gleitzeit und bei b) das "Brötchenholen mit Firmenfahrzeug"

zur betriebl. Übung wurde ...

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DonJohnson

13.12.2010 um 21:21 Uhr

neue hausaufgabe, wie? :-D

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PetraB

13.12.2010 um 21:44 Uhr

Nein, nur zwei von zig Praxisbeispielen. Neuer Chef, der alles verbieten will und sich nicht drum schert, welche Absprachen der BR mit dem alten Chef hatte. Betr. Übung ist ja immer so'n Ding, wo jeder eine andere Meinung hat. Aber ich mein mal gehört zu haben, dass das Weiterführen einer abgelaufenen BV irgendwann zur Betr. Übung wird... oder liege ich da voll daneben ?

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DonJohnson

13.12.2010 um 21:51 Uhr

Ne Antwort könnte darin liegen, wer eine betriebliche Übung einforn kann oder könnte...

Aber mal unter uns - wenn doch der AG die alte BV weiter lebt, warum will er die dann nciht in einer BV manifestieren???

W
wahlvst

13.12.2010 um 23:07 Uhr

BV, ja AN könnten sich auf betriebliche Übung berufen. Brötchen/Auto, NEIN! Kein Anspruch! Also, .....soweit die Füße tragen oder Kohldampf!

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