Erstellt am 03.03.2015 um 14:15 Uhr von Widder
Wenn in der BV nur der eine, von dir erwähnte Satz drin steht, wäre eine eigene BV nur sinnvoll, wenn ihr die Raucher auch sanktionieren wollt. Es kommt natürlich auch auf euere Betrieblichen Umstände (Arbeitsplätze) an.
Ich würde von festgeschriebenen Sanktionen in einer BV abraten, sondern nur das Gespräch MA, Perso und BR verankern.
Erstellt am 03.03.2015 um 14:20 Uhr von Calais
@Widder,
Genau, wir wollen eigentlich keine Sanktionen. Ich habe Sorge, dass unsere PA aus diesem einen Satz dann Sanktionen ableiten möchte. Aber wenn die PA Sanktionen ableiten möchte, dann müssten diese auch formuliert werden, oder?
Danke
Erstellt am 03.03.2015 um 14:36 Uhr von Pjöööng
Wenn für Raucherpausen abgestempelt werden muss, dann kann natürlich das Nichtausstempeln zumindest zur Abmahnung, wenn nicht sogar zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges führen. Das muss nicht extra in der BV beschrieben werden.
Erstellt am 03.03.2015 um 15:21 Uhr von Calais
@Pjöööng
aber ist Rauchen während der Arbeitszeit nicht immer Arbeitszeitbetrug? Und kann somit zu Konsequenzen führen? Auch ganz ohne BV?
Danke
Erstellt am 03.03.2015 um 15:23 Uhr von gironimo
Ich würde den Satz dort streichen. Ich nehme mal an, dass bei Euch jeder, der seinen Arbeitsplatz verlässt um Pause zu machen, auch stempeln muss - oder?
Und da ist es dann ja egal, ob er raucht oder in die Luft kuckt. Die Frage ist (zumindest in dieser BV), ob überhaupt zusätzliche Arbeitsunterbrechungen für Pausen zulässig sind und wie die gehandhabt werden, also wer muss stempeln, wenn er wo hingeht. Ich sehe da auch keine Veranlassung, Raucher anders zu behandeln als Nichtraucher. Erfahrungsgemäß machen Raucher eben lieber öfter mal eine Pause.
Erstellt am 03.03.2015 um 15:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (Calais):
"aber ist Rauchen während der Arbeitszeit nicht immer Arbeitszeitbetrug?"
Nein! Wenn z.B. der LKW-Fahrer während des Fahrens quartzt ist das wohl kein Arbeitszeitbetrug.
Wenn der Tankwart während des Betankens quartzt ist das wohl auch kein Arbeitszeitbetrug, aber ein verstoß gegen Sicherheitsrichtlinien.
Erstellt am 03.03.2015 um 16:24 Uhr von Globus
Nicht nur das, es gibt noch immer AG die das Rauchen während der Arbeitszeit dulden / erlauben...
In diesem Fall hier nicht, darum würde ich in der Tat eine BV über den Nichtraucherschutz machen.
Was z.B. passiert mit den Zeiten? Werden sie dem Arbeitszeitkonto abgezogen, oder vom Entgelt einbehalten etc. ... wo darf geraucht werden, stehen den "Nichtrauchern" auch zusätzliche Pausen zu...
Ich denke, dieses Thema ist zu spannend, um es mit einem Satz in einer Anderen BV abzuhandeln.
Nachtrag: von Sanktionen für AN würde ich in BV´en grundsätzlich Abstand nehmen
Erstellt am 03.03.2015 um 23:37 Uhr von seesee
Und dann auch gleich in die BV reinschreiben, dass Kaffeetrinker auch ausstempeln sollen... die ewige Diskussion...
Erstellt am 04.03.2015 um 09:46 Uhr von Calais
vielen Dank für die vielen Antworten, das hilft wie immer sehr.
Nichtraucherschutz ist bei uns gegeben: im ganzen Gebäude herrscht Rauchverbot. Im Park kann man es nicht verbieten: aber wir haben Raucherpavillons und "Raucherecken", ausgestattet mit Aschenbechern.
Wer Rauchen geht, muss seinen Arbeitsplatz definitiv verlassen. Meiner Ansicht nach müssen sich die Kollegen daher für das Rauchen ausstempeln, da Rauchen bei uns nunmal kein Arbeitsinhalt ist. Wenn der AG gegen Rauchen innerhalb der Arbeitzeit vorgehen möchte, dann kann er das doch? Dafür braucht er doch keine BV? Mir kommt es halt so vor, als möchte er sich hinter uns "verstecken".
@seesee
ja, die Diskussion kommt dann noch dazu, wobei es nicht so ist, dass Raucher keinen Kaffee trinken würden...