Erstellt am 03.11.2006 um 14:06 Uhr von Adler
Hallo Illuminati!
Also wir sind im Sozialbereich tätig, von unserem Arbeitgeber wurde in diesem Jahr eine Dienstanweisung an Mitarbeiter, Eltern und Besucher herausgegeben, in der das Rauchen in und um die Einrichtungen verboten wurde. Allerdings gibt es dazu auch Vorgaben vom Sozialministerium. Wäre dort mal zu erfragen ob die für Euren Bereich auch was "geregelt" haben, bzw. würde mir dazu noch das Gesundheitsministerium einfallen. Übrigens gilt dies als Dienstanweisung nur für die Mitarbeiter, für andere Personen wurde es als Hausordnung verfasst. Sinn der Geschichte bei uns ist zum einen die Vorbildfunktion, zum anderen wohl auch das Image der Einrichtungen (im Zuge der Antiraucherkampagnen!).
Erstellt am 03.11.2006 um 14:14 Uhr von Illuminati
Hallo Adler,
vielen Dank für Deine Antwort.
Bin mal gespannt, ob da noch andere Erfahrungen ans Licht kommen.
Kann der Betrieb dem Mitarbeiter das Rauchen denn generell verbieten?
Der Betriebsrat würde eine solche Maßnahme nämlich begrüßen.
Gruß Illuminati
Erstellt am 03.11.2006 um 15:12 Uhr von Mona-Lisa
@Illuminati,
auch wenn der Nichtraucherschutz (§ 5 ArbStättV) grundsätzlich zu begrüssen ist, frage ich mich doch, ob der Betriebsrat nur von Nichtrauchern gewählt wurde.....
Erstellt am 03.11.2006 um 16:54 Uhr von harald
bei uns Einm Kantinenbetrieb gibt es eine bv zum nichtraucherschutz. in lebensmittelbereichen darf sowieso nicht geraucht werden. ansonsten ist das rauchen fast überall verboten. auch in den büros usw. raucher können in einer raucherkafeteria rauchen oder müssen vor die tür. am anfang wollten mich die raucher lynchen. mittlerweile geht es gut. da rauchen auch nictrauchr tötet gibt es keine kombromisse. im übrigen hat der br mittbestimmung in allen fragen der ordnung im betrieb
Erstellt am 06.11.2006 um 16:31 Uhr von Illuminati
Vielen Dank für Eure Beiträge.
@ Mona-Lisa
Der BR wurde nicht nur von Nichtrauchern gewählt, außerdem bin ich und zwei weitere BR-Mitglieder selber Raucher...
Es geht bei uns nur darum, daß es kein gutes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit gibt, wenn wir als Dienstleister im Gesundheitswesen (Rettungsdienst) vor Krankenhäusern oder sozialen Pflegeeinrichtungen rauchen.
Auf den Fahrzeugen herrscht generelles Rauchverbot und in den Rettungswachen ist das Rauchen nur in dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Wir wollen nun zusammen mit der Geschäftsführung eine Dienstanweisung erwirken, die das Rauchen VOR den o.g. Einrichtungen in Dienstbekleidung untersagt. Hier kann also NICHT die ArbStättV zur Geltung kommen.
Müssen sich die Mitarbeiter an diese Dienstanweisung halten?
Welche Konsequenzen kann es haben wenn ein Mitarbeiter gegen diese DA verstößt?
Muss der BR dieser DA zustimmen.
Fragen über Fragen...
Gruß