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Arbeitszeit

I
Intruder
Nov 2016 bearbeitet

Bin Einzelbetriebsrat und möchte mal eine Frage stellen zum leidlichen Thema Arbeitszeit und rauchen. Habe ja schon einiges gelesen hier, gibt ja immer ein für und wieder. Ein Raucher geht bestimmt 5 - X mal für 6 - X Minuten rauchen, bei uns im öffentlichen Gebäude ist das rauchen verboten, das macht X Minuten oder bis zu 1 h und auch mehr aus weil der Arbeitsplatz verlassen werden muß. Wie verhält sich das mit dem Nichtraucher, steht dem auch die Zeit zu die dem Raucher zugestanden wird ? Unser AG hat das mal hochgerechnet und mir als einzel BR die Frage gestellt ob man über eine BV nachdenken sollte. Rauchen ist eine Sucht also fällt das unter anerkannte Krankheit ? Ist das eine Diskreminierung / Eingriff in die Persönlichkeits Recht der Betroffenen. Gebt mir mal einen Tip.

Danke

1.43503

Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.01.2015 um 19:51 Uhr

Der AG sollte sich dazu Gedanken machen. Nicht der BR. Dann kann man ja verhandeln, wie das Verbot ausgestaltet wird.

M
metallica

07.01.2015 um 20:34 Uhr

Der AG muss die Zeit des Rauchens nicht bezahlen und kann daher auf geeignete Weise diese Zeit abziehen.

Man kann dem Raucher das Rauchen nicht verbieten, allerdings per Hausrecht unter Berücksichtigung der MB des BR das Rauchen auf dem Geländer untersagen. Ein Anspruch auf Ausgleich für Nichtraucher besteht nicht.

Wenn du etwas rumgoogelst, wirst du sehen, dass mittlerweile die meisten Raucher während der Rauchzeit ausstempeln und diese Zeit nacharbeiten müssen.

G
gironimo

07.01.2015 um 20:55 Uhr

Da treffen Welten aufeinander.

Ich würde auch raten - wenn der AG eine Regelung will, möge er eine konkrete BV als Verhandlungskonzept vorlegen. Dann weiß man, über was man diskutieren kann.

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