Bin Einzelbetriebsrat und möchte mal eine Frage stellen zum leidlichen Thema Arbeitszeit und rauchen. Habe ja schon einiges gelesen hier, gibt ja immer ein für und wieder. Ein Raucher geht bestimmt 5 - X mal für 6 - X Minuten rauchen, bei uns im öffentlichen Gebäude ist das rauchen verboten, das macht X Minuten oder bis zu 1 h und auch mehr aus weil der Arbeitsplatz verlassen werden muß. Wie verhält sich das mit dem Nichtraucher, steht dem auch die Zeit zu die dem Raucher zugestanden wird ? Unser AG hat das mal hochgerechnet und mir als einzel BR die Frage gestellt ob man über eine BV nachdenken sollte. Rauchen ist eine Sucht also fällt das unter anerkannte Krankheit ? Ist das eine Diskreminierung / Eingriff in die Persönlichkeits Recht der Betroffenen. Gebt mir mal einen Tip.

Danke