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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnzahlung und Lohnabrechnung

M
mausibär
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Problem: Lohnzahlung erfolgt am 1. des Monats, die Lohnabrechung erhalten wir aber erst 1-2 Wochen später (unregelmäßig).

Unsrer Meinung nach eine Verstoß gegen § 108 Gewerbeordnung.

Was kann der einzelne AN tun? Was der BR? Kann der AG ein Bußgeld erhalten wg. Nichteinhaltung der GewO?

Danke

7.33501

Community-Antworten (1)

K
Kölner

16.10.2009 um 14:55 Uhr

@mausibär Die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Gebote in § 108 GewO sind sanktionslos. Man kann natürlich klagen und Erfüllung verlangen...

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