Lohnzahlung und Lohnabrechnung
Hallo! Problem: Lohnzahlung erfolgt am 1. des Monats, die Lohnabrechung erhalten wir aber erst 1-2 Wochen später (unregelmäßig).
Unsrer Meinung nach eine Verstoß gegen § 108 Gewerbeordnung.
Was kann der einzelne AN tun? Was der BR? Kann der AG ein Bußgeld erhalten wg. Nichteinhaltung der GewO?
Danke
Community-Antworten (1)
16.10.2009 um 14:55 Uhr
@mausibär Die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Gebote in § 108 GewO sind sanktionslos. Man kann natürlich klagen und Erfüllung verlangen...
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